Arbeitsvertrag zu Hause - Unterschrieben - Gültig?

6 Antworten

Der Vertrag wird erst wirksam, wenn deine Willenserklaerung beim Arbeitgeber zugeht. Selbst wenn du den Vertrag schon abgeschickt haettest, dieser aber noch nicht beim Arbeitgeber zugegangen waere, koenntest du diese - wenn du ganz schnell bist - noch widerrufen.

BGB § 130 Abs. 1: " Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht."

Es kommt darauf an, was ihr beim persönlichen Gespräch vereinbart habt. Der schriftliche Vertrag kann durchaus nachgereicht werden und dient dann nur dazu, den bereits mündlich geschlossenen Vertrag festzuhalten. Bei Nichtantritt der Stelle läufst du Gefahr die Konventionalstrafe zahlen zu müssen. Außerdem wäre ein Schadensersatz möglich, da die Firma ja ein neues Bewerbungsverfahren einleiten muss.

Paulalila138 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:57

Mündlich wurde gegenseitiges Interesse ausgesprochen, aber da war nichts konkretes wie Urlaub / genaues Gehalt / Probezeit / Vertragsstrafen / Kündigunsfristen etc. vereinbart, also glaube ich nicht, dass es rechtswirksam wäre, oder?

Ich habe den Vertrag als Kopie per Mail bekommen und in einem Zug auch postalisch, unterschrieben von der GF.

Nur dann wenn du ihn auch absendest. Denn der Arbeitgeber weiß ja nicht dass du unterschrieben hast. Du musst dann aber auch absagen bei der 1. Firma. Ich würde aber warten bist du den 2. Arbeitsvertrag hast.

Paulalila138 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:47

Da würde mich sehr beruhigen - Ja ich würde, sobald der neue Vertrag da ist natürlich anrufen und absagen. Nur war jetzt meine Sorge - was wenn sie den original Vertrag zurückwollen...das kann ich mir aber nicht vorstellen..

Allexa  03.06.2014, 00:12
@Paulalila138

Kam der denn per Einschreiben? Wenn nicht, könntest du ja sagen, der wäre nie angekommen. Oder dein Hund hat ihn gefressen. ;-)

Paulalila138 
Fragesteller
 03.06.2014, 00:36
@Allexa

Per Kurier in den Briefkasten - also angekommen isser , interessiert aber meinen Hund nicht ;) Aber ja - wo nix is kann keine Unterschrift sein, da hast du wohl recht

DerCAM  03.06.2014, 02:28
@Allexa

Warum luegen, wenn es auch mit der Wahrheit? Natuerlich hat er das Vertragsangebot des Arbeitgebers erhalten, er hat es nur dann nicht angenommen.

Selbst wenn er den Vertrag tatsaechlich zurueck geben will, braucht er einfach nur nen kurzen Vermerk drauf zu machen: "Nicht angenommen und am [Ruecksendedatum] zurueck geschickt", Datum, Unterschrift und Kopie zu den Akten. Der Arbeitgeber wird somit keinen wirksamen Arbeitsvertrag erhalten sondern einen gem. BGB 130 Abs. 1 Satz 2 rechtzeitig widerrufenen.

Der Vertrag mit Deiner Unterschrift ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird wirksam wenn sie dem Vertragspartner (hier: Firma) zur Kennnis gelangt.

Somit ist fraglich ob das Schreiben bereits in irgend einer Form (Fax, Briefpost) verschickt wurde.

Paulalila138 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:43

Nein, ich habe ihn nur unterschrieben weil ich ihn eigentlich abschicken wollte - nun kam aber, bevor ich zur Post kam, das neue Angebot. Also er ist unterschrieben, aber nur hier bei mir zu Hause, kein Foto / Fax / Mail oder sonst was existiert.

Justinianus  03.06.2014, 08:24
@Paulalila138

Dann ist die Angelegenheit für Dich erledigt; die Fa. besitzt ja keine Drohne mit Röntgenaugen welche aus der Ferne Deine Unterschrift einsehen könnte☺☺☺

Um allen auch die Antwort zu geben - hat alles geklappt, es ist alles gut, es gibt keine Probleme :)