Habe ich ein Anrecht auf eine zweite Ausfertigung des Arbeitsvertrages?

4 Antworten

Natürlich hast du Anspruch auf  eine Ausführung des Arbeitsvertrages mit der Unterschrift des Arbeitsgebers und natürlich deiner.

Wenn in deinem bisherigen Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

Zweckmäßig wäre die persönliche Abgabe der Kündigung spätestens am Freitag gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie der Kündigung.

Hängt davon ab, was dein aktueller AV gena dazu bestimmt. Grundsätzlich musst auch du dich an eine 4-wöchige Kündigungsfrist halten.

Ja, jeder Vertragsparter hat ein Anrecht auf den ausgefertigten Vertrag. Vergiss nicht dir auch deine Ausvertigung unterschreiben zu lassen

Ja, du hast ein Anrecht.