Arbeitsunfall - wer war Schuld?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt jetzt ganz darauf an. Dein Arbeitgeber/Chef ist verpflichtet geeignete Arbeitsmittel bereit zu stellen (§3 ArbSchG) und die Nutzung von nicht genehmigten Arbeitsmitteln zu unterbinden (Fürsorgepflicht ergebend aus §618 BGB). Sollte die Leiter mit Wissen des Arbeitgebers eingesetzt worden sein bzw dauerhaft im Einsatz sein, so kann das eng für ihn werden.

Sollte dein Arbeitgeber wiederum dich als Führungskraft benannt und Unternehmeraufgaben übertragen haben kann es sein, dass du in der Verantwortung stehst.
Falls du allerdings nicht eine Führungsfunktion hast und nicht verantwortlich für die Arbeitsmittel innerhalb des Betriebes bist, hast du sehr wahrscheinlich nichts zu befürchten, auch wenn du deine Kollegen von der Nutzung von nicht zugelassenen und nicht vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmitteln abhalten solltest. 

Dem entgegen steht wie von phoenix69x genannt der §15 des ArbSchG. Dieser greift aber nur, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Unterweisung durchgeführt hat. Dies würde aber nur den verunfallten Mitarbeiter betreffen.

Sollte das ganze rechtliche Schritte nach sich ziehen so wird die Schuldfrage von entsprechenden Instanzen geklärt und nicht von deinem Chef

Fakt ist, so eine Leiter vorhanden ist, die nicht benutzt werden darf und das auch bekannt ist, trägt derjenige das Eigenverschulden, der diese Leiter benutzt. Es ist nicht deine Sache, den Aufstieg auf diese Leiter zu verhindern. Insofern trägst du keine Schuld.

Es ist Sache des Chefs, oder einer beauftragten Person, z. B. Sicherheitsfachkraft, dass unsichere Arbeitsmittel entfernt werden und somit der Nutzung entzogen.

Hier steht eindeutig der Chef in der Verantwortung, weil er nicht dafür sorgte, dass diese Leiter entfernt wurde.

Leitern und Tritte müssen von einem sog.Leiterbeauftragten überprüft werden. Die Überprüfung ist mittels Prüfplakette an der Leiter zu dokumentieren. Es muss ein Datum auf der Plakette über die lezte Überprüfung ersichtlich sein. Zudem muss an jeder Leiter eine Bedienungsanleitung vorhanden sein.

Wenn das alles nicht der Fall ist, wie du beschreibst, so hält der Chef wenig von Arbeitssicherheit in seinem Betrieb.

Alleine einen Hinweis an den Chef, ob diese Überprüfungen überhaupt gemacht werden, dürften ihm den Wind aus den Segeln nehmen.

Er ist und bleibt verantwortlich als Chef !

Nun. Deinem Chef würde ich nicht unrecht geben. In diesem Wissen, dass sie die Leiter nicht hätte besteigen dürfen und du nichts dagegen getan hast ist das fahrlässiges Handeln. Wiederum hat aber dein Chef nicht das Recht dich der Schuld zu belasten. Im Augenblick der Situation gerätst du in Panik und weißt nicht was zu tun ist. Solltest du einen Fachleiter rufen und das melden oder selbst eingreifen (was dich ebenfalls in Gefahr bringen kann, wenn die Leiter umfallen würde und dich zusätzlich verletzt)? Wurdest du darüber aufgeklärt wie du dich in einer solchen Situation zu verhalten hast? Ansonsten ist sie die Schuldige, also diejenige die den Fehler machte eine unbefugte Leiter zu betreten. In diesem Fall sage ich hast du nichts zu befürchten. Wenn ihr nicht aufgeklärt worden seit was in solch einer Situation zu tun ist ist das rückführend die Schuld des Unternehmens.

Die Pflichten der Beschäftigten sind im § 15 Arbeitsschutzgesetz genannt:


§ 15 Pflichten der Beschäftigten
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

(2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.
Wenn man davon ausgeht, dass du nicht die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb bist, sondern lediglich "normaler" Arbeitnehmer, lässt sich hieraus eine Mitverantwortung ableiten, wenn dir bekannt war, dass nicht zugelassene Leitern im Betrieb verwendet werden oder du unmittelbar beteiligt warst als dein Kollege die Leiter bestiegen hat.




Der Sicherheitsbeauftragte und wenn es keinen gibt dann ist der Chef schuld.

halfabia 
Fragesteller
 09.05.2017, 20:00

Das erklärt, warum diese Leiter danach plötz spurlos verschwunden ist...

Schnoil  09.05.2017, 20:31

@klugshicer: Der Sicherheitsbeauftragte hat lediglich BERATENDE Funktion und keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer.