Arbeitsunfall - Brille Kaputt, wer zahlt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer so droht, dem gehört eine Lektion erteilt! Melde den Fall deiner Haftpflichtversicherung, sag aber auch gleich dazu, daß ein Vorschaden bestanden hat. Deine Versicherung wird je nach Kulanz einspringen, oder es lassen.

Abgesehen davon: Ein Anwalt kostet deutlich mehr, als die Brille wert ist. Du kannst also dieser Drohung sehr gelassen entgegensehen.

Mir ist vor einigen Jahren ein ähnlicher Arbeitsunfall passiert. Ich bin um eine Ecke im Lager gekommen, wo mir ein Kollege mit Hubwagen und Europalette entgegen kam. Ich stürzte, die Brille ging zu Bruch. Die wurde ins Verbandsbuch eingetragen (ganz wichtig !) und als Arbeitsunfall aufgenommen. Anschließend bekam ich von der Berufsgenossenschaft einen Fragebogen. Die Reparatur der Brille wurde anstabdslos von der Berufsgenossenschaft bezahlt! (Deine private Versicherung hat hier zunächst einmal nichts damit zu tun)

Hallo,

normalerweise sollte der Arbeitgeber dafür eine Haftpflichtversicherung haben.

Hat er die unverständlicherweise nicht, greift Deine private Haftpflicht. Wenn denen die Schadenstitulierung nicht passt, fordern die selbst einen Gutachter.

Das hat aber mit Dir nichts zu tun, soweit allgmein der Schadensfall annerkannt werden kann.

Du machst also erst einmal nichts anderes als Deine Haftpflicht prüfen zu lassen, wer in welcher Höhe für die Regulierung verantwortlich sein könnte.

mfg

Parhalia

In dem von dir Geschilderten Fall muss das ganze als Arbeitsunfall mit unechtem Körperschaden gesehen werden und somit der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Deine Kollegin soll sich vom Optiker eine Kostenvoranschlag für eine neue oder die Reparatur geben lassen und das den zusammen mit der alten Rechnung und einer Unfallhrgangsbeschreibung bei der BG einreichen.

Bezüglich des Anwaltes brauhst du dir keine sorgen machen, da du Betriebsangehöriger bist und nicht vorsätzlich oder Grobfahrlässig gehandelt hast kann deine Kollegin dich nicht aufgrund der sache zivilrechtlich belangen. (§ 105 SB VII)

ProfFarnsworth  07.08.2013, 11:38

So ist's richtig. Allerdings sollte sich deine Kollegin keine Luxusbrille von Ray Ban oder anderen Herstellern aussuchen, denn die BG zahlt entweder die Reparatur oder leistet nur gleichwertigen Ersatz. Das Gestell darf dann schon max. 250 € kosten, was wesentlich mehr ist als die Krankenversicherung in Ausnahmefällen akzeptieren würde.

Ich denke den Schaden muss sie selber tragen.