Brille zerstört Haftpflicht will nicht zahlen?

5 Antworten

Naja, die Haftpflichtversicherung erstattet nur den Zeitwert.

Von daher ist schon wichtig, wie teuer und wie alt die beschädigte Brille war.

Du bekommst nämlich auf keinem Fall die komplette neue Brille erstattet.

Es wird dann auch darauf geschaut, ob sich deine Sehstärke gravierend verändert hat und nicht ohnehin eine neue Brille fällig gewesen wäre.

Hast du mal bei dem Optiker gefragt, wo du die Brille seinerzeit gekauft hast? Oft können die auch ältere Rechnungen noch aufrufen und wieder ausstellen.

bei haftpflichtschäden wird ca jeder 6te fall als betrug entlarft ..

daher will die versicherung

a) die ursprüngliche rechnung

b) die beschädigte brille sehen

optiker bewahren die rechnungen meist ca 7 jahre auf

@ullaalwin,

du widersprichst dir selbst im Text.

Die Privathaftpflicht hat den Schaden ja nicht abgelehnt, sondern möchte dir den Zeitwert der alten Brille ersetzen.

Wenn du die Rechnung nicht mehr hast, schicke als Ersatz die beschädigte Brille an den Versicherer und teile ihm das Jahr mit wo du die Brille gekauft hast.

Gruß N.U.

Der Optiker hat die Brillendaten dokumentiert und druckt dir gerne eine Kopie vom Beleg aus, die du einreichen kannst. Wenn das Geschäft also heute noch existiert, dass liegst du falsch in der Annahme, den Beleg nicht beschaffen zu können. Es kann auch hilfreich sein, wenn er gleich schriftlich bestätigt, dass die Brille nicht mehr reparierbar ist und eine neue angefertigt werden muss

Hallo ullaalwin,

der Schädiger ist dir gegenüber gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Pflicht übernimmt für ihn seine Haftpflichtversicherung.

Die Schadensersatzpflicht bezieht sich nicht auf den Preis einer Neuanschaffung sondern "nur" auf den Zeitwert der beschädigten Sache.

Bei Brillen sieht die Rechtssprechung das mitunter etwas anders. Ich habe dazu einen interessanten Artikel gefunden:

https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13196760/Bekomme-ich-den-Neupreis-fuer-eine-kaputte-Brille.html

Mehr als den vollen Rechnungsbetrag der alten Brille wirst du wohl auf keinen Fall bekommen.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, eine Kopie der Rechnung aufzutreiben, z.B. beim Optiker. Sonst wird die Versicherung den Wert schätzen müssen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Ich wünsche dir ein friedvolles Weihnachtsfest!

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

In der Überschrift steht "Haftpflicht will nicht zahlen" aber im Text ist davon keine Rede. Hast du denn schon eine (Teil)Ablehnung bekommen? Dass du die komplette Summe nicht ersetzt bekommst ist sowieso klar, da dir nur der Zeitwert zusteht. Nach drei Jahren ist eine Brille halt deutlich weniger wert.