Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus

11 Antworten

Die AU-Bescheinigung reicht vollkommen aus! Es geht dem Chef nichts an, ob Du während der Zeit stationär behandelt wirst oder/und Fachärzte aufsuchst.

Leider ist meines Erachtens die Fragestellung nicht ganz klar, bzw. verwirrend.

Wie bei den Vorrednern: Liegt dem Arbeitgeber eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor ("gelber Zettel") ist alles erledigt. Der Arbeitgeber hat kein Recht (es geht ihn auch überhaupt nichts an) zu erfahren, was oder warum diese AU besteht.

Die AU hat ein Beginn- und ein voraussichtliches Enddatum. Dazwischen ist der "Patient" demnach wahrscheinlich nicht arbeitsfähig. Ende, aus.

Hier scheint aber gar keine AU vorzuliegen, sondern eine Bescheinigung über einen Arztbesuch. Die ist natürlich nicht ausreichend. Auch richtig, dass eine AU den Grund nicht enthält (bis auf die Durchschrift für die Krankenkasse - leider gehen immer mehr Ärzte dazu über, die nicht mehr an die Kassen zu schicken sondern das dem Patieneten zu überlassen).

Sollte also tatsächlich keine korrekte AU vorliegen, ist jeder Kranktag nachzuweisen - gegebenenfalls durch eine Aufnahme und Entlassbescheinigung des Krankenhauses.

Übrigens schreibt ein Krankenhaus nicht arbeitsunfähig - das ist Aufgabe des behandelnden Arztes (kann durchaus der Arzt des Krankenhauses sein).

weil im Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ein ambulanten Arztbesuch

Das steht nicht auf der AUB für den Arbeitgeber. Bist Du sicher das die richtige Bescheinigung beim AG gelandet ist?

Wenn Arbeitsunfähig geschrieben geht den Arbeitgeber die Ursache oder das Krankheitsbild nix an. Er muß Entgeltfortzahlung leisten egal ob Du zu Hause bist oder im Krankenhaus. Voraussetzung ist natürlich eine durchgehende Bescheinigung.

Wenn er Zweifel an der Krankmeldung hat muß er sich mit Deiner KK in Verbindung setzen.

Wenn er die AU für den Zeitraum hat, hast du das getan was er von dir verlangen kann. Alles andere hat ihn nicht im geringsten zu interessieren; auch nicht, warum du krank geschrieben bist.

Wenn auf der AU vom Arzt der Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes mit genannt ist, sollte das deinem Chef genügen. Natürlich kannst du versuchen, vom Krankenhaus noch eine Liegebescheinigung für deinen Aufenthalt zu bekommen.