Nach Kündigung weiter arbeiten gehen?

3 Antworten

Wenn ordentlich gekündigt wurde - gleich von welcher Seite - hat der Arbeitnehmer dennoch bis zum letzten Tag der Frist seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und der Arbeitgeber dafür Lohn zu zahlen. Das ergibt sich aus BGB § 620. Wer dagegen verstößt - gleich aus welchem Grund - wird Schadenersatzpflichtig. Wenn eine Seite gekündigt hat, kann danach nicht die andere Seite kündigen. Es wurde ja schon gekündigt.

Du hast einen Vertrag, und willst bis zu deinem letzten Arbeitstag bezahlt werden. Also musst du auch arbeiten. Wenn du dich jetzt "krank schreiben" lässt, könnte das sehr sauer aufstoßen. Du kannst sicher sein, dass das sich bei deinem zukünftigen Arbeitgeber dann ebenfalls sehr negativ auswirken wird.

Wenn du dich unwohl fühlst, kannst du dir bei einem Psychologen beraten und von ihm ein Attest geben lassen, das dir die restliche Arbeitszeit unter den bekannte Umständen nicht weiter ermöglicht!