Muß ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) persönlich beim Arbeitgeber am ersten Tag der AU abgeben?

8 Antworten

Die Informationen die ich aus dem Internet habe wären ihm egal.

Die Informationen kann Dein Chef auch in verschiedenen Arbeitsrechtkommentaren nachlesen.

Aus dem § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz Handkommentar von Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath: "Die Übermittlung der AU-Bescheinigung kann auf dem Postweg, durch Boten oder persönliche Abgabe erfolgen, auch durch Telefax oder E-Mail mit eingescannter AUB, wenn das Original unverzüglich nachgereicht wird."

Dein AG kann nicht verlangen, dass Du die AUB persönlich abgibst. Du musst Dich rechtzeitig arbeitsunfähig melden und dafür sorgen, dass die AUB rechtzeitig beim AN ist. Der Weg bleibt Dir überlassen.

Wer zum Arzt gehen kann, kann auch vorbei kommen 

Es gibt AN die haben den Hausarzt um die Ecke, müssen aber z.B. 40 Kilometer zur Arbeit fahren. Das Argument ist an den Haaren herbeigezogen.

Wenn aufgrund der Erkrankung Bettruhe angezeigt ist (was zu überprüfen dem Arbeitgeber nicht ansteht), dann ist es unzumutbar (und außerdem ziemlich sinnfrei), wenn der Arbeitnehmer in seinem Zustand höchstpersönlich den Weg zur Arbeit hin und zurück zurücklegt.

Es müsste ausreichen, wenn die Krankschreibung per Telefax sofort an den Arbeitgeber gesendet und im Original in die Post gesteckt wird, oder wenn man eine andere Person schickt, die das Attest abgibt.

Alles andere riecht danach, dass der Arbeitgeber sich durch Augenschein vom elenden Zustand des Arbeitnehmers überzeugen möchte (wezu er übrigens nicht qualifiziert oder berechtigt ist).

Du musst das nicht tun. Deine Pflicht ist lediglich, sofort anzurufen und dann die Krankenmeldung mit der Post abzuschicken. Alles Andere ist Schikane. Er versucht ob er das mit dir machen kann. Es kann ja sein dass du dich mit letzter Kraft zum Arzt schleppst und die Arbeit ist in einer ganz anderen Richtung und viel weiter weg. Ich denke mal dein Chef möchte sich nur davon überzeugen dass du wirklich krank bist. Das wird der einzige Grund sein.

Die AUB muss spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber vorliegen - wie sie dahin kommt, kann dem Arbeitgeber völlig egal sein. Wenn die ZAF so einen Tertz veranstaltet, dann weise sie mal darauf hin, dass du zukünftig Wert darauf legst, dass bspw dein Geld pünktlich da ist und so weiter... Wer fordert muss auf geben können!

Es ist in Ordnung, wenn Du Dich beim Fehlen durch Erkrankung sofort telefonisch beim Arbeitgeber abmeldest und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem Arztbesuch mit der Post verschickst (oder zunächst faxt oder eingescannt mailst und anschließend das Original schickst).

Die Aussagen Deines Arbeitgebers sind schlciht und einfach schikanöser Schwachsinn, von dem Du Dir nichts annehmen musst (vor allem, wenn es sich beim Arbeitgeber auch noch um eine Leiharbeitsfirma handelt).

Hexle2 hat in ihrer Antwort schon alles deutlich gesagt - und dem ist nichts mehr hinzuzufügen!