Arbeitslosengeld nach der BOS und Ferienjob?
Hallo, ich habe eine sehr spezifische Frage. Aktuell befinde ich mich auf der Berufsoberschule in Bayern und erhalte am 06. Juli mein Abschlusszeugnis und bin ab da auch kein Schüler mehr. Plan war es mich in der Übergangszeit zum Studium arbeitslos zu melden Der ALG1 Anspruch besteht noch offiziell bis zum 31. Juli, da ich vor der BOS bereits arbeitslos gemeldet war und der einjährige Anspruch noch nicht erloschen ist. Nun habe ich aber die Chance noch einen einmonatige Ferienjob zu machen, bei dem ich deutlich mehr Gelder verdiene. Die Frage ist jetzt nur, wenn ich den Ferienjob von Mitte Juni bis Mitte Juli machen würde, kann ich mich dann anschließend immer noch arbeitslos melden? Meiner Meinung nach nicht, da der einjährige Bewilligungszeitraum bereits vergangen ist. Vielen Dank schon mal.
2 Antworten
Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder geltend gemacht werden.
Von welchem einjährigen Bewilligungszeitraum ( für was ?? ) sprichst Du hier?
Ansonsten - lebst Du bei Deinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung?
kann ich mich dann anschließend immer noch arbeitslos melden?
Meines Wissens nach - ja :
Der Zeitraum für die Geltendmachung von Arbeitslosengeld endet 4 Jahre nach seiner Entstehung, § 161 Abs. 2 SGB III. Bis dahin muss der festgestellte Anspruch vollständig genommen worden sein.
Der ALG 1 Zeitraum besteht doch 365 Tage nach Beantragung. Ich lebe noch bei meinen Eltern.