Arbeitslosengeld nach der BOS und Ferienjob?

2 Antworten

Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder geltend gemacht werden.

Von welchem einjährigen Bewilligungszeitraum ( für was ?? ) sprichst Du hier?

Ansonsten - lebst Du bei Deinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung?

Der ALG 1 Zeitraum besteht doch 365 Tage nach Beantragung. Ich lebe noch bei meinen Eltern.

@roofy96
kann ich mich dann anschließend immer noch arbeitslos melden?

Meines Wissens nach - ja :

Der Zeitraum für die Geltendmachung von Arbeitslosengeld endet 4 Jahre nach seiner Entstehung, § 161 Abs. 2 SGB III. Bis dahin muss der festgestellte Anspruch vollständig genommen worden sein.