Arbeitssuchend melden wenn man wieder zur Schule geht?
Hallo,
muss ich mich als Arbeitssuchend melden wenn ich nach einem Arbeitsverhältnis wieder zur Schule gehe?
Der Übergang ist Lückenlos, bzw. Endet das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schule. (Ist mit Urlaub geregelt...)
Und was habe ich dadurch für Vor- oder Nachteile?
Danke :)
5 Antworten
Wenn der Übergang lückenlos ist brauchst du dich nicht arbeitssuchend melden. Wenn du neben der Schule einen Job suchst dann besser ohne Arbeitsamt.
Nein, mußt du nicht! Allerdings wäre es dann möglich Bafög und Kindergeld neu zu beantragen.Ein weiterer Vorteil für dich, als Schüler hast du größere Steuervorteile und wirst viel, wenn nicht alles, von deinen eingezahlten Steuern in diesem Jahr zurück bekommen können.Du solltest also beim Arbeitsamt, "Kindergeldstelle",vorsprechen und entsprechende Anträge stellen. Sobald du wieder als Schüler oder WStudent giltst, können auch deine Eltern dich wieder swteuerlich auf der Lohnsteuer als "Kind" anmelden, was dir sicherlich auch einige "Vorteile" einbringt, wenn du das deinen "Erzeugern" mitteilst. Viel Erfolg für deinen weiteren Lebensweg, Chiliheadz.
Danke :)
Du musst dich nur arbeitssuchend melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Dass tust du aber nicht, weil du zur Schule gehst.
Du kannst aber das Amt anrufen und bescheid sagen, dass du eine Schule besuchst. Dass wird dann in deiner Akte vermerkt. Hast du dich denn vor kurzem mal arbeitssuchend gemeldet oder Kontakt zum Amt aufgenommen ? Wenn nicht, brauchst du dich dort auch nicht melden.
Wer zahlt denn die Schule ? Das Amt ?
Suchst du Arbeit, solange du auf der Schule bist? wenn ja, dann meld dich arbeitssuchend, da du keine Leistung erhalten hast. ist es nicht nötig, etwas zu unternehmen. Geht doch lückenlos, Arbeit zu ende, SChule beginnt. perfekt. Alles Gute
eigentlich brauchst du auf dem amt nicht bescheid sagen aber sicher ist sicher...