Muss ich mich wirklich 3 Monate vor Ende meines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur melden obwohl ich vorhabe danach zu studieren ?

8 Antworten

Du musst Dich in diesem Stadium des Ablaufes Deiner Befristung erst mal nicht zwingend persönlich bei der Arbeitsagentur " Arbeit suchend " melden, sondern das kannst Du 3 Monate vor Ablauf Deines Vertrages auch erst mal telefonisch erledigen. Dann bekommst Du in der Regel von der Arbeitsagentur einen Termin zur persönlichen Vorsprache zugewiesen.

Das solltest Du auf jeden Fall erst mal machen um im Zeitraum zwischen Vertragsende und Studienbeginn keine Nachteile ( Sperrfrist wegen Meldeversäumnissen ) bzgl. möglicher Leistungsansprüche zu riskieren.

Den Rest kannst Du dann in der terminlich anberaumten " persönlichen Vorsprache " dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären. 

Daher rein zur Sicherheit das machen, was die Arbeitsagentur im Vorfeld ( einer möglichen ) Leistunsauszahlung "pro forma" wünscht. 

Arbeitssuchend Melden schadet nicht und kostet außer ein bisschen Zeitaufwand nichts.

Sollte dass mit der Zulassung doch nicht klappen macht dir das Amt hinterher ärger. Also investiere die Zeit in die Meldung. 

Und nicht vergessen, arbeitssuchend ist nicht gleich arbeitslos.

Sollte das Studium klappen, rufst du beim Amt kurz an und ziehst deine Meldung zurück.

Wenn es nicht klappt und ich auch kein arbeitslosengeld möchte, macht die Arbeitsagentur trotzdem Ärger?

@GoodfellaFTW

Naja, du MUSST Krankenversichert sein. Ohne Arbeit oder Studium übernimmt dies das Arbeitsamt, deshalb musst du dich dort melden, ob du ALG beziehen willst oder nicht.

Ich nehme an für die Familienversicherung bist du zu alt, also wäre die einzige Alternative die Privat zu versichern. Und das muss man ohne Job erstmal bezahlen können :)

@Derzi

Habe mal fix gegoogled, wie alt bist du denn? Unter 23 ohne Job kannst du mit in die Familienversicherung, mit Studium mit unter 25.

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@GoodfellaFTW

Dann geht es im Prinzip auch ohne die Meldung, auch wenn ich nicht recht verstehe warum du diese auslassen möchtest, da sie dir keinerlei Nachteile bringt.

Da du jetzt Berufstätig bist, nehme ich an dass du selbst versichert bist.

In diesem Fall müsst ihr euch halt rechtzeitig darum kümmern, dass du wieder in die Krankenversicherung deiner Eltern aufgenommen wirst. 

Hallo , ich würde mich melden , dann bist Du auf der sicheren Seite. Nur für den Fall , dass es mit dem Studium doch nicht klappen sollte. Für die Arbeitsuchendmeldung genügt auch ein Anruf bei der Hotline. Persönlich vorsprechen müsstest Du dann erst bei der Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Viel Glück für's Studium!

Ps: Krankenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit übrigens nur in Verbindung mit Leistungsbezug! Also kein AlgI- keine Krankenversicherung.


Du MUSST, wenn du Arbeitslosengeld beziehen möchtest. Falls aus deinem Studium nichts wird, hast du andernfalls 3 Monate lang keine Bezüge. Wenn du deinen Studienplatz sicher hast, genügt ein Anruf beim Amt und du wirst als Arbeitssuchende(r) gestrichen.

Eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung dauert 1 Woche und keine drei Monate!

Wenn Dein Studienplatz noch nicht sicher ist, solltest Du Dich arbeitssuchend melden.  Bekommst Du den Platz nicht, hast Du sonst eine Sperre des ALG wenn Du die Frist nicht einhältst.

Eine Sperre für was?