Arbeitssuchend und Urlaub?

5 Antworten

Zuerst einmal muss festgestellt werden, ob du dich bei der Agentur für Arbeit oder beim JobCenter melden musst. Du schreibst ja, dass du ein Praktikum machst. Während eines Praktikums werden in der Regel keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet. Du hast einen Anspruch auf ALG wenn du innerhalb der letzten 2Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Hierbei sind die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ausschlaggebend.

Gemäß §38(1)SGBIII sollte die Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung erfolgen. Tust du dies nicht kann eine Sperrzeit bei verspäteter Meldung von einer Woche eintreten (§159(6)SGBIII). Die Sperrzeit kann natürlich nur verhängt werden, wenn du auch einen Anspruch auf ALG hast.

Nun zu deiner eigentlichen Frage: Ja, man darf in den Urlaub fahren. Du kannst 21Tage pro Kalenderjahr in Ortsabwesenheit (OAW) gehen. Dies ist aber nur mit Genemigung der Agentur für Arbeit möglich und es besteht kein Rechtsanspruch. Man kann auch länger als 21 Tage in OAW gehen bekommt jedoch ab dem 22Tag kein ALG mehr und ist damit nicht sozialversichert. Wer mehr als sechs Wochen in OAW gehen will wird abgemeldet.

Solltest du keinen Anspruch auf ALG haben und finanzielle Hilfe benötigen, kannst du dich beim JobCenter oder der Kommune melden und ALG (Hartz4) beantragen. Wie die Regelung OAW dort ist kann ich dir allerdings nicht sagen.

Cairpre 
Fragesteller
 15.05.2018, 12:07

Das Praktikum geht 12 Monate und ich habe versicherungspflichtig gearbeitet.
Also ist dem so, während ich noch arbeite, würde ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Ich gelte dann ab diesem Zeitpunkt als arbeitssuchend und kann dann, obwohl meine Beschäftigung noch andauert, in diesen 3 Monaten nicht verreisen, außer mit Genehmigung? Selbst wenn ich in meiner Beschäftigung noch meinen Urlaub nehme?

Das war meine eigentliche Frage.
Vielen Dank schonmal für deine ausführliche Antwort!

AnikaJanina  15.05.2018, 12:10
@Cairpre

während du noch arbeitest brauchst du von der Agentur keine Genehmigung, nur wenn du arbeitslos bist. Da hab ich dich wohl missverstanden. Sorry.

Sinnvoll ist es aber bei der AA bescheid zu geben wenn du schon arbeitsuchend gemeldet bist, damit du in dieser Zeit keine Einladungen bekommst, die die dann abgesagt werden muss. :)

Cairpre 
Fragesteller
 15.05.2018, 12:13
@AnikaJanina

Ok, also erst wenn die Beschäftigung wirklich geendet hat, greift das mit der Genehmigung vom Amt. Das war der Punkt, den ich nämlich nicht verstanden hatte.

Nochmals vielen Dank ^^

AnikaJanina  15.05.2018, 12:37
@Cairpre

Genau so ist es. Solange du noch arbeitest muss nur dein Arbeitgeber deinen Urlaub genehmigen.

Gerne :)

Egal ob du einen Anspruch auf ALG - 1 oder doch nur auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) hättest, in der Regel bekommt man in den ersten Wochen / Monaten nach der Arbeitslos bzw.Arbeit suchend Meldung keine Ortsabwesenheit bewilligt !

Diese könnte pro Jahr 21 Tage betragen, die dann auch bezahlt würden.

Solltest du Anspruch auf ALG - 1 haben, dann wäre das sicher eine Frage der Erklärung, die du in einem persönlichen Gespräch mit deinem SB - abgeben solltest, also das du noch keinen Urlaub hattest und schon eine feste Zusage für einen nächsten Job hast.

Dann könnte es schon sein das man dir die Ortsabwesenheit von 21 Tagen auf vorherigen Antrag bewilligt und dich nicht in meist sinnlose Maßnahmen steckt oder dich Bewerbungen schreiben lässt, würde ja eh dann eh nichts bringen, wenn du schon etwas festes hast.

Da müsstest du dich dann auch 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit erst einmal Arbeit suchend melden, denn dein Vertrag wäre dann ja zeitlich befristet, da kann man diese 3 Monate ja einhalten, weil dir das Ende deines Praktikums schon bekannt ist.

Beim ALG - 2 musst du das nicht machen, aber auch da kannst du dann in einem persönlichen Gespräch deine evtl.Ortsabwesenheit mit dem SB - klären und vorher beantragen.

Familiengerd  15.05.2018, 13:30
in der Regel bekommt man in den ersten Wochen / Monaten nach der Arbeitslos bzw.Arbeit suchend Meldung keine Ortsabwesenheit bewilligt

So lange ein Arbeitnehmer, der sich nach einer Kündigung arbeitsuchend gemeldet hat, noch im Arbeitsverhältnis ist - denn erst nach dessen Ende ist er arbeitslos und muss er sich sofort arbeitslos melden -, ist sein Urlaub nicht als "Ortsabwesenheit" von der Genehmigung durch die Agentur für Arbeit abhängig.

isomatte  15.05.2018, 14:27
@Familiengerd

Das habe ich auch nicht so gemeint, hätte es besser erklären sollen !

Ich habe geschrieben nach der Arbeitslosmeldung, also wenn man arbeitslos ist und das bezieht sich auf das ALG - 1 und die Arbeit suchend Meldung auf das ALG - 2, denn da meldet man sich meines Wissens nicht arbeitslos.

Das man beim ALG - 1 bei der Arbeit suchend Meldung noch keine Ortsabwesenheit beantragen muss ist wohl klar, ich denke das hat der FS - auch verstanden.

Familiengerd  15.05.2018, 14:39
@isomatte

Wie kommst Du denn darauf, dass sich "arbeitsuchend melden" auf ALG2 bezieht und "arbeitslos melden" auf ALG1?

Sobald ein Arbeitnehmer Kenntnis davon erhält, dass ihm gekündigt werden soll, muss er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden; worauf er dann mal Anspruch hat, spielt zunächst keine Rolle.

"Das man beim ALG - 1 bei der Arbeit suchend Meldung noch keine Ortsabwesenheit beantragen muss ist wohl klar"

Genau das sagst Du aber in Deiner Antwort - auch wenn es vielleicht anders gemeint war.

isomatte  15.05.2018, 14:53
@Familiengerd

Weil man sich meines Wissens beim Jobcenter nur Arbeit suchend meldet, selbst wenn man dann tatsächlich arbeitslos ist und bei der Agentur vorher erst Arbeit suchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos !

Hatte ja schon geschrieben das ich es hätte besser erklären sollen.

Familiengerd  15.05.2018, 17:25
@isomatte

Egal wie - die Aussage, "in den ersten Wochen / Monaten nach der Arbeitslos bzw.Arbeit suchend Meldung" könne man "keine Ortsabwesenheit bewilligt" bekommen (also nicht "in den Urlaub fahren"), ist jedenfalls falsch, da ja immer noch das Arbeitsverhältnis besteht und für die Urlaubsgenehmigung dann alleine der Arbeitgeber zuständig ist.

isomatte  16.05.2018, 06:09
@Familiengerd

Wenn dann ist sie nur teilweise falsch und zwar bezogen auf die Arbeit suchend Meldung !

Hat man sich persönlich arbeitslos gemeldet, dann ist man tatsächlich arbeitslos und dann hat man einen Antrag auf Ortsabwesenheit zu stellen.

Familiengerd  16.05.2018, 08:52
@isomatte

"Wenn dann ist sie nur teilweise falsch und zwar bezogen auf die Arbeit suchend Meldung !"

NUR DARUM geht es doch!!

isomatte  16.05.2018, 09:00
@Familiengerd

Dann hat sich die Sache ja jetzt hoffentlich erledigt ?

Ich hatte 3 Wochen Urlaub in Südafrika,während ich Arbeitssuchende war.

Mein Vertrag war befristet, Verlängerung unklar,aber der Urlaub vom AG genehmigt.

Dassind natürlich andere Bedingungen als bei Dir. Während Arbeitssuchend gibts ja kein Geld vom Amt,das macht es einfacher.

Ortsabwesenheit solltest Du immer melden.

Wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.

Man kann zwar bis zu 3 Wochen im Jahr "Ortsabwesenheit" beantragen, diese wird in der Regel erst nach 6 Monaten genehmigt.

Also Arbeitslosengeld plus Urlaub läuft normalerweise nicht.

wenn du deinen urlaub anzeigst, wird man dir sagen, ob 3 monate urlaub ok sind...

Cairpre 
Fragesteller
 15.05.2018, 11:30

Es wären keine 3 Monate Urlaub sondern 4 Wochen. war unglücklich von mir formuliert

DerHans  16.05.2018, 12:39
@Cairpre

Auch 4 Wochen geht nicht. Dann bekommst du kein AlG 1.