Vertragsstrafe?

9 Antworten

Grundsatz aus dem Zivilrecht: pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Du kannst die Arbeitsstelle natürlich fristgemäß kündigen. Wenn eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist, kannst Du nur so wirksam kündigen, dass die Kündigungsfrist mit dem ersten Arbeitstag beginnt.

Ja, da sie ja bereits damit rechnen, dass du anfängst und sie jetzt erneut Aufwand betreiben müssen einen Ersatz zu finden, oder auf die schnelle keinen finden.

Im Zweifel aber immer zum Anwalt gehen damit!

MfG Toerser

Die Frage wird dir letztlich nur ein Rechtsanwalt beanworten können. Da die genaue Formulierung hier entscheid sein wird. Unter gewissen Umständen sind deise Strafen rechtens.

http://www.handelsblatt.com/archiv/bei-nichtantritt-des-neuen-jobs-kann-geldbusse-sogar-ganz-entfallen-vertragsstrafen-im-arbeitsrecht-wackeln/2241852.html

Häufig wird eine Kündigung vor dem Arbeitsantritt ausgeschlossen und die Strafe soll dem nachdruck verleihen.

Um die Strafe zu umgehen, die Stelle antreten und am gleichen Tag Kündigen.

dann muß er trotzdem mindesten 14 Tage dort arbeiten. Solange wird nämlich die Kündigungsfrist sein

@Mismid

Ja, und er bekommt für die 14 Tage Lohn und muss keinen halben Monatslohn zahlen. Also in Summe eine differenz von einem Monatslohn ;)

@Kaya01

da er aber schon den anderen Vertrag auch unterzeichnet hat, wird er dann dort die Vertragsstrafe zahlen müssen ;-)

@Mismid

... wenn es denn dort eine "Vereinbarung" zu einer Strafe gibt - sie tritt ja nicht "automatisch" ein!

Das Eintrittsdatum spielt keine Rolle; der Vertrag ist mit Unterschrift gültig.

Und da Du zum 01.09. nicht antrittst, ist die Strafe zu Recht fällig.

Der Arbeitgeber muss nun einen neuen Mitarbeiter suchen und/oder ggf. eine Aushilfe einstellen, bis dieser gefunden wurde. Das alles kostet Zeit und Geld.