Rechte bei Mini-Job (Pizza Ausliefern)?

Was bitte ist denn deine Hauptbeschäftigung?

Schüler

5 Antworten

Natürlich muss ein Minijob bei der Minijobzentrale angemeldet werden und der AG hat auch Sozialabgaben zu zahlen.

Ich bin nicht auf das Auto angemeldet/nicht Versichert.

Woher weißt du das? Kennst du den Vertrag?

Ist dies legal?

Natürlich. Das Fahrzeug ist ja schließlich versichert.

Und wenn ja, wenn ein Unfall passiert den ein anderer verursacht hat, muss ich dann auch was Zahlen

Nein, warum solltest du?

Der Chef kriegt vielleicht Ärger mit der Versicherung (Prämiennachzahlung), wenn er jemanden fahren lässt der nicht zum Fahrerkreis gehört. Aber nochmal: Bist du sicher, dass das überhaupt der Fall ist?

@starscream2k1

Ein mündlicher Vertrag ist auch für längerfristig gültig. Für den Arbeitnehmer ist allerdings ein schriftlicher Vertrag immer von Vorteil, weil er sich dann im Streitfall darauf berufen kann.

@putzfee1

aha Verstehe danke

@starscream2k1

So ist das, wenn man sich auf die Angaben von Magazinen verläßt, die gern mal nur die halbe Wahrheit sagen ;). Die haben das wichtigste weggelassen und Quatsch erzählt.

  • Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein Dokument auszuhändigen, in dem die wichtigsten Regelungen Ihrer Beschäftigung schriftlich festgehalten sind. Das ist aber formal kein Arbeitsvertrag.
  • Können Sie nicht mehr belegen, worauf Sie sich bei der mündlichen Vereinbarung geeinigt haben, gelten die gesetzlichen Regelungen.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/muendlicher-arbeitsvertrag

Der AG muß es mitteilen, ein Vertrag kann aber keine Mitteilung sein, das ist immer ein zwei- oder mehrseitige Willenserklärung.

Nun kann man bis 400€ soweit ich weiß legal ohne Vertrag/Anmeldung Arbeiten.

Ohne schriftlichen Vertrag, ja, aber ganz ohne Vertrag? Dann hast du keinen Deal und kannst auch nix machen, wenn du kein Geld bekommst. Voraussetzung muß sein, eine konkrete Absprache, am besten mit Zeugen, dann reicht auch ein Handschlag oder ein Rauchzeichen. Das ist dann ein Vertrag.

Ohne Anmeldung geht nicht. Der AG muß dich bei der Mini-Job-Zentrale anmelden, andernfalls macht er sich strafbar. Achte darauf,dass er das auch tut.

Bis 450 Euro sind steuerfrei und abgabenfrei, vorausgesetzt, du bist Kranken- und Pflegeversichert.

Bis 450 Euro sind steuerfrei und abgabenfrei, vorausgesetzt, du bist Kranken- und Pflegeversichert...

Leider falsch - es gibt in D keinen steuerfreien Minijob: entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnst.klasse des Minijobbers ab; hat der Minijobber bei seiner Hauptbeschäftigung bereits die Lohnst.klasse 1 vergeben, dann wäre jede weitere Tätigkeit in die Lohnst.klasse 6 gestuft und da wird sehr wohl Lohnsteuer einbehalten😥: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Ausserdem besteht bereits seit 2013 die Rentenversicherungspflicht für alle Minijobber mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

@siola55

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Für den AN ist es keine Pflicht, bzw. er kann sich von seinem Anteil befreien lassen

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html hier steht nicht, wer die Pauschalsteurer zu zahlen hat.

Meist übernimmt der AG die Pauschalsteuer und der AN kriegt sie im Normalfall eh zurück, aufrund der Freibeträge.

@Bitterkraut

Irrtum - eine Pauschalsteuer gibt es niemals zurück - deshalb heißt sie ja "pauschal"! Du verwechselst dies mit der Lohnsteuer - diese kann ein Arbeitnehmer durch eine Ek-Steuererklärung sich rückerstatten lassen!

PS: Bei der Ek-Steuererklärung gibt es ja gar keine Möglichkeit diese i-wo einzutragen, da diese ja pauschal einbehalten wird:

Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Auch als 400 Euro Jobber musst Du angemeldet werden. Da werden dann üblicherweise mit pauschalen versteuert usw. (vereinfacht ausgedrückt weil tut nichts zur Sache). Wenn Du nicht angemeldet bist, bist Du auch nicht versichert. Zwar wird die KFZ vermutlich einspringen für Autounfälle, aber wenn Du z.B. im Winter auf der Straße ausrutschst und Dir die Wirbelsäule dabei brichst und Invalide wirst hast Du ein nicht unerhebliches Problem.
Nicht anmelden bedeutet Schwarzarbeit und ich habe schon öfters gesehen das hier gerne Pizzafahrer mal kontrolliert werden weil das wohl nicht so unüblich ist in der Branche.

Okay vielen Dank!

Erstens kannst du steuerfrei bis zu 450 € verdienen... alllerdings mit Arbeitsvertrag (da gilt auch ein mündlicher) und mit Anmeldung bei der Minijobzentrale... ohne Anmeldung wäre es Schwarzarbeit.

Und man muss nicht auf ein Auto angemeldet oder versichert sein. Hauptsache, das Auto ist angemeldet oder versichert.

Wenn du einen Unfall baust, kann es durchaus sein, dass du dich an den Reparaturkosten angemessen beteiligen musst. Aber das solltest du vorab mit deinem Arbeitgeber klären und ggf. auch schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten lassen.

Okay vielen Dank!

Erstens kannst du steuerfrei bis zu 450 € verdienen...

Stimmt so nicht ganz - entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnst.klasse des Minijobbers ab: hat der Minijobber bei seiner Hauptbeschäftigung bereits die Lohnst.klasse 1 vergeben, dann wäre jede weitere Tätigkeit in die Lohnst.klasse 6 gestuft und da wird sehr wohl Lohnsteuer einbehalten😥: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

@siola55

Ja klar, die Pauschalsteuer muss immer entrichtet werden und kann sogar auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Dass aber über die Lohnsteuerklasse des Minijobbers abgerechnet wird, wird äußerst selten vorkommen. Natürlich dann, wenn der Minijobber mehrere Minijobs hat (ab zwei Minijobs neben einer Haupttätigkeit muss natürlich normal versteuert werden). Ansonsten wird es fast immer so gehandhabt, dass nicht über die Lohnsteuerklasse abgerechnet wird. Deshalb habe ich das in meiner Antwort nicht berücksichtigt.

Und der Satz "Du kannst steuerfrei bis zu 450 € verdienen" ist grundsätzlich erst mal richtig (bis auf die Pauschale, aber die ist ja nun wirklich nicht der Rede wert).

@putzfee1

Ja klar, die Pauschalsteuer muss immer entrichtet werden und kann sogar auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden...

Irrtum - muß nicht immer die Pauschalsteuer entrichtet werden - der Arb.geber entscheidet über das Verfahren Pauschalsteuer oder Lohnsteuer!

Dann hast du meinen Link von der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht noch nicht gelesen:

Be­steue­rung von 450-Eu­ro-Mi­ni­jobs im Ge­wer­be

Pauschale oder individuelle Lohnsteuer
Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob
  • pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
  • individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.
Ansonsten wird es fast immer so gehandhabt, dass nicht über die Lohnsteuerklasse abgerechnet wird. Deshalb habe ich das in meiner Antwort nicht berücksichtigt...

Nicht alle Minijob-AG sind so sozial eingestellt und übernehmen die Pauschalstuer😥; bei mir im Zustelldienst ist es allgemein üblich, daß diese Pauschalsteuer eben nicht vom AG übernommen bzw. entrichtet wird😥.

@siola55

Ich habe ihn gelesen, doch.

Nicht alle Minijob-AG sind so sozial eingestellt und übernehmen die Pauschalstuer

Eben. Sie wälzen sie auf den Arbeitnehmer ab. Das ist auch bei einem ansonsten steuerfreien Minijob durchaus möglich.

Wenn der AG übrigens den Job über die Lohnsteuerklasse abrechnen würde, hätte er noch höhere Kosten, denn natürlich muss er dann bei Steuern und Versicherungen den Arbeitgeberanteil zahlen.

Nun kann man bis 400€ soweit ich weiß legal ohne Vertrag/Anmeldung Arbeiten...

Da irrst du dich, falls du eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis meinst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Nun mein Zwiespalt. Ich bin nicht auf das Auto angemeldet/nicht versichert...

Natürlich hat dein Chef das Auto zugelassen und versichert! Und du wirst dann eben als weiterer Fahrer beim Versicherer gemeldet...

Gruß siola55