Arbeitsrecht: Unterschied zwischen Sachgebietsleiter und Abteilungsleiter

2 Antworten

Ein "Sachgebiet" umfasst einen bestimmten Aufgabenkreis, der "Sachgebietsleiter" ist verantwortlich, dass diese Aufgaben erledigt werden.

Ein "Abteilungsleiter" ist Vorgesetzter der Mitarbeiter, die in dieser Abteilung arbeiten. Er hat somit auch eine "personelle Verantwortung"....

das ist keine juristische legaldefinition

das kann jeder halten, wie er lustig ist

er kann auch den hausmeister bezirksleiter nennen, ist alleine seine sache