Unterschied Leihwagen und Mietwagen

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Wenn ich mich recht erinnere, dann definiert das BGB Leihen als unentgeltlich, und Mieten eben als bezahlt. Ich glaube das die beiden Begriffe umgangssprachlich fälschlicherweise als gleichwertig benutzt werden.

Leihwagen ist meist kostenlos vom Autohaus während dein Wagen repariert wird.

Mietwagen ist kostenpflichtig mit Vertrag,Versicherung u.s.w.

Das mit dem "leihen" und "mieten" wurde schon zielich korrekt dargestellt. Ich habe mich auch gerade mit dieser Frage befasst.

Im guten alten BGB sind es die Paragraphen 598 und 535, die sich mit den Themen Leihvertrag und Mietvertrag befassen.

Leihen ist unentgeltilich, mieten gegen die im Mietvertrag ausgehandelten Konditionen.

Aber seht einfach auch hier nach, das is ne nette Zusammenfassung mit Schleichwerbung:

http://www.sixtblog.de/hintergrundwissen/mietwagen-oder-leihwagen-so-sagt-man-es-korrekt/

Wenn dein Freund dir unentgeltlich seinen Wagen dir leiht, dann fährst du einen Leihwagen.

Wenn du dir von einem gewerblichen Autovermiter einen Wagen gegen Bezahlung mietest, dann fährst du einen Mietwagen.

"leihen" bedeutet, dass man nichts dafür zahlen muss.

"mieten" bedeutet leihen für Geld.