Arbeitsrecht: Muss ich zum Betriebsarzt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin Schwerbehindertenvertreter, du kannst dich auch vom Integrationsfachdienst beraten lassen. Anbei ein Link: https://www.integrationsfachdienst.de/de/?pssid=222c9c4ec934a32c92bc0f13f2945ab5

Auf folgender Intenetseite findest du auch wichtige Informationen: https://www.komsem.de/

Dein Arbeitgeber kann dich nicht verpflichten, dass du dich vom Betriebsarzt untesuchen lässt!!! Allerdings bist du verpflichtet, dass du dich ärztlich untersuchen lässt. Frag mal bitte bei deinem Betriebsrat nach, welcher Arzt dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen darf.

Alles gute wünsche ich dir!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ihr einen Betriebsarzt habt, wirst du dort auch hin müssen. Allerdings erfährt dein Arbeitgeber auch von diesem KEINE Diagnosen. Der beurteilt nur, ob du arbeitsfähig bist oder nicht. Eine Verweigerung kann sofort zur Kündigung führen

Und wenn du absehbar häufiger arbeitsunfähig sein wirst, kann das auch die Kündigung bedeuten.

ChristianKlaus 
Fragesteller
 23.02.2020, 13:55

was mich in diesem Zusammenhang sehr stutzig macht, ist der Umstand, dass ich vor 4 Jahren schon mal dort war und nicht mitgewirkt habe beim Betriebsarzt auf Anraten der IG Metall. WEnn sie mich hätten kündigen können/wollen, hätten sie es damals schon getan. Was soll ich davon halten?

SBV777  23.02.2020, 13:58
@ChristianKlaus

Habt ihr einen Betriebsrat oder sogar eine Schwerbehindertenvertretung?

SBV777  23.02.2020, 13:57

Deine Antwort ist so nicht richtig! Aufgrund seiner hohen Fehlzeiten ist er zwar verpflichtet, dass er sich ärztlich untersuchen lässt, aber nicht unbedingt beim Betruebsart!

Familiengerd  23.02.2020, 16:46
Wenn ihr einen Betriebsarzt habt, wirst du dort auch hin müssen.

Nein!

Es gibt in Deutschland die Freiheit der Arztwahl.

Kein Arbeitnehmer kann/darf von seinem Arbeitgeber gezwungen werden, den Betriebsarzt aufzusuchen.

kann das auch die Kündigung bedeuten.

Vorher sind aber alle anderen dem Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer) zumutbaren Alternativen und Maßnahmen auszuschöpfen.

Bin mir hier nicht sicher. Soweit ich denke, kann er dich nur zwingen, wenn sich eine Arbeitstauglichkeit aus Tarifvertrag, Dienstvereinbarungen oder Arbeitsvertrag ergibt.

Was er machen kann: dich über die Krankenkasse zum medizinischen Dienst bestellen. Spätestens dann solltest du dir Unterstützung von einem guten Sozialrechtler suchen.

Ggfls könntest du mal rechnen und prüfen lassen, wie es finanziell aussieht, wenn man zum Ergebnis einer vollen Erwerbsminderung kommt.

Kannst du mit Schwerbehinderung nicht früher abzugsfrei gehen?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/RentenBeginnUndHoehenRechner/Rentenbeginn/rentenbeginnrechner_form.html?resourceId=5351ab9c-1ce0-4c18-aad2-febb37414ea3&input_=b2131486-ad51-4181-9209-d15f5b366031&pageLocale=de&emailText=&Geburtsdatum=12.03.1961&Schwerbehindert=Ja&Schwerbehindert.GROUP=1&Bergbau.GROUP=1&submit=Berechnen

Termin mit der Rentenkasse zur Kontenklärung würde ich auf jeden Fall bereits vereinbaren.

Du musst leider dahin. Du kannst dann aber auch eine Zweitmeinung durch dem MDK einfordern. Wenn bei der Untersuchung herauskommt, dass du deine tariflich verreinbarten Arbeitsleistungen dauerhaft nicht erfüllen kannst, ist auch bei Schwerbehinderten eine Kündigung möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  23.02.2020, 16:43
Du musst leider dahin.

Nein!

Es gibt in Deutschland die Freiheit der Arztwahl.

Kein Arbeitnehmer kann/darf von seinem Arbeitgeber gezwungen werden, den Betriebsarzt aufzusuchen.

ist auch bei Schwerbehinderten eine Kündigung möglich

Vorher sind aber alle anderen dem Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer) zumutbaren Alternativen und Maßnahmen auszuschöpfen.

Curasanus  23.02.2020, 19:54
@Familiengerd

Die wenigsten Betriebe bieten behindertengerechte Arbeitsplätze. Und die sind mristen schon besetzt.

Familiengerd  23.02.2020, 20:20
@Curasanus

Und was ändert das an meiner Aussage?

PeterSchu  23.02.2020, 20:45
@Curasanus

"Die wenigsten Betriebe bieten behindertengerechte Arbeitsplätze."

Der Fragesteller arbeitet aber schon dort. Also ist das Argument nicht angebracht.

Hi!

Habe gerade deine andere Frage gelesen mit deiner GL, die dich versucht haben rauszuwerfen.

Alleine das wäre für mich Grund genug, NICHT zum Betriebsarzt zu gehen. Er kann dich denke ich zu nichts zwingen :)