Arbeitsmedizinische Belastungserprobung?

6 Antworten

Der Reha Berater hat sich von meinem Chef den Betrieb zeigen lassen und ist zu dem Schluss gekommen das es für mich dort keinen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt.

Kommst du bzw. dein AG auch zu diesem Schluss oder bestünde evtl doch die Möglichkeit eine Stelle zu finden/umzugestalten sodass du dort wieder beschäftigt werden könntest?

Wie steht dein AG generell zu der Sache? Erfährst du huer Unterstützung?

Was geschieht mit meinem noch bestehenden Arbeitsvertrag?

Nun wenn es darauf rausläuft, dass du dort nicht mehr arbeiten kannst würde ich wohl versuchen mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

Da deine Arbeitsfähigkeit nachgewiesenermaßen nicht wieder hergestellt werden kann, hat er sonst langfristig gesehen auch die Möglichkeit die Kündigung auszusprechen.

Mein AG hat keinerlei Interesse mir entgegenzukommen. Er lehnt eine innerbetriebliche Umbesetzung bzw. eine Wiedereingliederung grundsätzlich ab.

die Erprobung dient dazu festzustellen, für was genau und in welcher Art du belastbar bist.

denn du bist zwar in deinem Beruf erwerbsunfähig, aber nicht für jegliche andere Tätigkeiten.

diese Erprobung ist das Vorgeplänkel zur Feststellung welche Teilhaben am Arbeitsleben für dich in Frage kommen. also Umschulung usw.

wenn du das nicht machst, können dir deine Leistungen (Krankengeld) ersatzlos gestrichen werden.

damit wäre dann Hartz4 für dich der nächste Schritt. mit 52 nicht unbedingt, was man anstreben will.

um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man selbst für einfachste Tätigkeiten nicht mehr in der Lage sein seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. und das kann alles mögliche sein, vom Pförtner, über den Bürojob usw.

Diese "Berater" haben immer gut reden... in der Praxis ist es in dem Alter leider nich mehr sehr einfach einen neuen Job zu suchen.

Letztendlich kannst nur Du entscheiden wie du weitermachen willst.

Wenn dir der Job Spaß macht und Du es dir zutraust, kannst Du auch ganz normal dort weiterarbeiten.

Wenn es gar nicht geht oder du keine Lust mehr auf diesen Job hast dann solltest Du dem Rat des Reha Beraters folgen.

Das ist ja das Problem, ganz normal weitermachen geht mit meinen Knochen nicht mehr. Würde vielleicht ein halbes Jahr durchhalten bis ich wieder flach liege.

@Rennsemmel1040

Dann würde ich an deiner Stelle zum einen eigenständig nach neuen Jobs suchen und zeitgleich dem Rat des Beraters folgen. Ganz alleine auf den Berater würde ich mich nicht verlassen. ich wünsche dir viel Erfolg!

Das Problem liegt darin, dass du nur für eine beschränkte Zeit Krankengeld bzw. Übergangsgeld bekommst (maximal 72 Wochen nach Auslaufen der Entgeltfortzahlung) und ab diesem Zeitpunkt für dich erst die Bundesagentur mit ALG 1 zuständig ist und nach dessen Auslaufen das Jobcenter mit ALG 2 (Hartz IV).

Irgendwie brauchst du also entweder einen neuen Job oder aber zumindest eine volle Erwerbsminderungsrente, zu der du dir dann mit einem Minijob noch maximal 450 Euro dazuverdienen kannst.

Wenn du lieber arbeiten willst als auf die EM-Rente zuzutaumeln, dann empfehle ich dir diese Arbeitsbelastungsprobe, aus der sich ja vielleicht ein neuer, leidensgerechter Job ergeben kann. Wenn dir aber die EM-Rente (plus evtl. Zuverdienst) ausreicht, dann solltest du wirklich zielgerichtet in diese Richtung hinarbeiten.

Das geht aber auch, iondem du diese Probe antrittst und dann abbrichst, weil du eben der Belastung nicht gewachsen bist. Dann hast du's schriftlich.

Hallo Rennsemmel1040,

Sie schreiben unter anderem:

Arbeitsmedizinische Belastungserprobung?
Nach mehreren Erkrankungen in den letzten 2 Jahren (Schulter OP, BurnOut, beide Knie Arthrose, Achillessehnenriss) war ich 4 Wochen in einer Reha, Kostenträger ist die Rentenversicherung. Dort wurde ich als Arbeitsunfähig entlassen mir dem Vermerk das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann/darf (weniger als 3 Stunden täglich).

Antwort:

Laut Ihrem GF-Profil Geburtsdatum 03.03.1965!

Da Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und somit spielt Ihr Beruf im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Rolle, da Sie jederzeit auf X-beliebige, leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können!

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Leichte Tätigkeiten sind laut DRV z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw. Sie müßen also nachweisen, daß Sie selbst derartige "leichte" Tätigkeiten dauerhaft nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben können!

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Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente müßen Sie deshalb an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

Bringen Sie also Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann, denn die meisten Verfahren, Beurteilungen, Begutachtungen, Urteile werden überwiegend nach Aktenlage entschieden!

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

Umschulungen im Alter von 52 Jahren, dazu noch so schwer gesundheitlich angeschlagen, dürften Ihnen im Endeffekt nicht weiterhelfen, zumal Sie in Ihrem bisherigen Betrieb keine Hilfestellung finden!

In einem anderen Betrieb mit Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte Fuß zu fassen, dürfte ebenfalls problematisch werden!

Da werden wohl außer dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht viele Auswahlmöglichkeiten übrig bleiben!

Sicherlich liegt Ihnen eine aktuelle DRV-Rentenauskunft vor, aus dieser können Sie den aktuellen Stand Ihres Anspruchs auf volle Erwerbsminderungsrente entnehmen!

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Ich bin jetzt 52 und weiß gar nicht mehr wo mir der Kopf steht und wie es weitergehen soll.
Was erwartet mich nun?

Antwort:

Krankengeldanspruch maximal 78 Wochen, aber oft wartet die Krankenkasse nicht so lange tatenlos ab, sondern kommt früher oder später (je nach Krankenkasse) auf Sie zu und fordert Sie auf, bei der DRV einen REHA-Antrag einzureichen!

Im Anschluß an das Krankengeld bleibt dann in der Regel nur noch das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1!

Diese zeitliche Befristung des ALG 1 kann ggf. im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung!"

(Im Zusammenhang mit Krankengeld und ALG 1 gibt es Zeitgenossen, welche die bestehenden Fristen voll ausschöpfen wollen! Hier kommt es in letzter Zeit aber immer öfter zu Überraschungen für Betroffene, wenn die DRV mit den anderen Sozialversicherungsträgern interne Abmachungen trifft und den Eintritt der Erwerbsminderung weit in die Vergangenheit zurückdatiert!)

Was geschieht mit meinem noch bestehenden Arbeitsvertrag?

Antwort:

Lassen Sie Ihr Arbeitsverhältnis einfach ruhen!

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen, gehen Sie mit dem Kündigungsschreiben zeitnah zu Ihrer Agentur für Arbeit und lassen sich gründlich beraten, damit Sie beim ALG 1 keine Sperre hinnehmen müßen!

Was genau passiert in so einer Arbeitsbelastungserprobung?

Antwort:

Unter folgendem Link können Sie umfassend zu diesem Thema informieren!

http://www.asr-reha.de/icoaster/files/bruecke_2_2008.pdf

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Bringen Sie Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann!

https://youtu.be/lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad