Arbeitsrecht Sozialplan?

4 Antworten

"Wenn jemand nach einem Sozialplan eine bestimmte Punktezahl hat und diese dann nicht berücksichtigt werden, ist das ein Verstoß gegen den Sozialplan."

Das ist soweit richtig, aber Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um einen Sozialplan handelt, was hier jedoch nicht der Fall ist.

Ein Sozialplan dient dazu, die Beschäftigten bei Betriebsänderungen vor Nachteilen zu schützen. Hier handelt es sich aber lediglich um eine Auswahlentscheidung bei geplanten Einstellungen. Und dabei ist es nicht vorgeschrieben, soziale Belange zu berücksichtigen.

Hier greift kein Sozialplan.

Es handelt sich hier nicht um Entlassungen sondern darum, dass Deine Befristung ausläuft und der AG Dich nicht weiter unbefristet beschäftigen möchte. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die ihn zur Weiterbeschäftigung zwingen könnte.

Deine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur diese zwei Jahre möglich gewesen.

Der Betrieb kann Dich auch später wieder befristet einstellen, aber dann nicht mehr kalendarisch (wie die jetzige Befristung) sondern nur noch mit sachlichem Grund. Das darf dann auch länger als zwei Jahre dauern und die Befristung (sofern noch ein sachlicher Grund vorliegt) kann mehrmals verlängert werden.

Eine Klage kannst Du Dir sparen, es wäre rausgeschmissenes Geld.

Grundsätzlich läuft ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis mit der Befristung aus. iin der Regel erfasst ein Sozialplan Arbeitsplätze  die aufgrund einer Betriebsänderung abgebaut werden sollen. Befristete Arbeitsverträge werden von Sozialplänen grundsätzlich nicht erfasst. Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis läuft ohne wenn und aber einfach aus.

Nach der gesetzlichen Regelung ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich. Dieser Zeitraum  dürfte bei dir allerdings überschritten sein. Ausnahmen von der starren zwei Jahresfrist können sich allerdings aus Tarifverträgen ergeben. Das solltest du  nachprüfen. Wenn sich aus einem anwendbaren Tarifvertrag keine Ausnahme gibt könntest du möglicherweise in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein. September 2014  bis 31.12.2016 sind eben mehr als zwei Jahre und die gesetzliche Höchstbefristungsdauer sind eben exakt zwei Jahre. Wie geschrieben zwei Ausnahmen möglich: Ein Tarifvertrag ermöglicht eine längere sachgrundlos Befristung oder es handelt sich um eine Befristung mit Sachgrund.

Beides solltest du auf jeden Fall prüfen. gegebenenfalls kannst du auf Entfristung klagen.

Stimmt. Dass die Befristung länger als zwei Jahre dauerte, habe ich glatt übersehen (Asche auf mein Haupt).

@Hexle2

quatsch, kann passieren und gerade hier, deine antwort ist dennoch sehr gut, also alles fein :-)

Wenn jemand nach einem Sozialplan eine bestimmte Punktezahl hat und diese dann nicht berücksichtigt werden, ist das ein Verstoß gegen den Sozialplan - dieser gilt wie ein Vertrag. Also handelt es sich um einen Vertragsverstoß.

Was hat denn der Betriebsrat gesagt? Dieser ist beim Sozialplan natürlich bis in alle Einzelheiten beteiligt und hat umfassendes Mitspracherecht.

Habe mit ihm heute gesprochen und er meinte zu mir das es nicht nach sozialplan geht und die Meister sich die Leute selber aussuchen 

@Elifzumra

er meinte zu mir das es nicht nach sozialplan geht

Genau so ist es. Ich kann Dir leider nichts anderes sagen. Ein Sozialplan greift hier nicht und den wird es für Übernahmen aus Befristungen auch nicht geben.

"Wenn jemand nach einem Sozialplan eine bestimmte Punktezahl hat und diese dann nicht berücksichtigt werden, ist das ein Verstoß gegen den Sozialplan."
Das ist soweit richtig, aber Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um einen Sozialplan handelt, was hier jedoch nicht der Fall ist.
Ein Sozialplan dient dazu, die Beschäftigten bei Betriebsänderungen vor Nachteilen zu schützen. Hier handelt es sich aber lediglich um eine Auswahlentscheidung bei geplanten Einstellungen. Und dabei ist es nicht vorgeschrieben, soziale Belange zu berücksichtigen.