Rückzahlungsklausel Weiterbildungskosten?

2 Antworten

Gültig JA, mir ist keine Bestimmung bekannt das der Vertrag vorher unterschrieben werden muß.

Das mit den 4 Monaten würde ich unter Schreibfehler abbuchen. Denn fraglich ist doch eher was vereinbart werden sollte und was stattgefunden hat.

Dir war doch von vornherein bewußt das diese Weiterbildung 1,5 Jahre dauert?!

Die Rückzahlungsklausel ist mir etwas schleierhaft. Eher müßte doch 1/36 stehen wenn es um eine 3 jährige Bindung handelt. Der Vertrag erscheint mir insgesamt etwas schluderhaft, also auf die Eile zusammengezimmert, wird schon richtig sein.

Ich würde davon ausgehen, das sich nach einem Jahr die Kosten erledigt haben. Aber das sieht der AG ganz bestimmt anders.

Du kannst jederzeit kündigen. Der Vertrag kann das Kündigungsrecht nicht aushebeln. Streit wird es nur um den Rückzahlungsbetrag geben. Aber wie gesagt nach 12 Monaten bist Du bei Null, so ist es vereinbart.

Grundsätzlich ist die Bindungsdauer von drei Jahren (und sicher auch die damit einhergehende Rückzahlungsklausel) in Ordnung - siehe hierzu den nachfolgenden Internet-Link:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-07/arbeitsrecht-weiterbildung-vertragsbindung

Sollte es hierüber zu einem Rechtstreit vor dem zuständigen Arbeitsgericht kommen, wirst Du mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit verlieren, da Dich auch die Einrede der irrtümlich falsch aufgeführten Zeitdaten nicht retten wird. Abgesehen davon, dass im Arbeitsvertrag sicher eine Salvatorische Klausel enthalten sein wird, die auf die Zusatzvereinbarung übertragbar ist, solltest Du Dich auch einmal in die Lage des Arbeitgebers versetzen.

Wie würdest Du den Weggang eines Mitarbeiters empfinden, dem Du gerade eine Ausbildung im Wert vin 8.000,- € finanziert hast?

Fazit: Entweder bleiben oder bezahlen!