Aufhebungsbescheid Arbeitslosengeld wegen Krankheit (Umschulung)?
Hallo, ich mache zur Zeit eine Umschulung, die vom Arbeitsamt gezahlt wird (seit ca. 2 Jahren). Vor kurzem war ich 6 Wochen und einen Tag krank.
Heute kam vom Arbeitsamt ein Brief in dem steht, dass das Arbeitslosengeld ab 17.11.2015 aufgehoben wird. Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall Rechtsgrundlage ist §§ 137 Abs. 1, 138 i.V.m. 146 SGB III und § 48 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m. § 330 Abs. 3 SGB III.
Bald ist die Abschlussprüfung und die Umschulung geht noch bis Mitte Dezember.
Liegt es daran, dass nach 6 Wochen der Arbeitgeber normalerweise nicht mehr zahlt sondern die Krankenkasse und ich einen Tag drüber bin? Wisst ihr was man da am besten macht?
2 Antworten
Die ARGE zahlt nicht mehr, wenn du länger als 6 Wochen krank bist. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Du musst jetzt wieder einen neuen Antrag stellen.
also nach 6 wochen krankheit zahlt dir dein arbeitgeber (in deinem fall das arbeitsamt) keine entgeldfortzahlung mehr, für den einen tag musst du also krankengeld von der krankenkasse beantragen, dafür brauchst du eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom arzt, wenn du die rechtzeitig bei der kasse abgegebn hast, bekommst du geld von der krankenkasse. wenn nicht, hast du pech gehabt. du musst der agentur mitteilen, dass du wieder gesund bist, dann bekommst du auch wieder geld.