ALG 1 gestrichen bei Gewerbe anmelden?

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das erfragst du am besten beim Arbeitsamt und/oder Finanzamt. ich kann dir auch raten, dir mal einen Termin zur Gründerberatung deiner örtlichen IHK oder Handwerksammer geben zu lassen. Die kennen sich mit der Gesetzeslage sehr gut aus und wissen oft auch mit solchen kleinen Tückem bescheid. Außerdem ist die Beratung kostenlos. Ich denke, dass du dort - oder eben beim Arbeitsamt, am besten aufgehoben bist

Hallöchen,

Das ALG wird weiter gezahlt soweit du deine tatsächlichen, monatlichen Einnahmen immer pünktlich an die zuständige Stelle bei der bfA weiterleitest. Auch während deiner Selbstständigkeit (ich nehme an als Einzelunternehmer?) kannst du, solltest du keine entsprechenden Einnahmen (Höhe die du zum notwendigen Lebensunterhalt für dich und deine Unterhaltsberechtigten benötigst) haben, weiterhin ALG beziehen. Auch hier wird natürlich angerechnet und du musst pünktlich die jeweiligen Nachweise erbringen.

LG

Gilles31 
Fragesteller
 01.03.2012, 10:27

Hallo,

vielen Dank, ich hoffe ich habe dadurch nicht irgendwelche Nachteile, da ich erst ab April starte und wohl erst im Mai das erste einkommen habe.

LG zurück

Ich stecke in der gleichen Situation. Mir wurde beim AA gesagt, dass das AA mit der Gewerbeanmeldung (Vollzeit) nicht mehr für mich zuständig ist, da ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeitssuchend bin und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Da wird die Zahlung von ALG 1 sofort bzw. mit Datum der Gewerbeanmeldung eingestellt. Diese Geschichte habe ich umgangen. Ich habe ein Kleinstgewerbe im Nebenberuf (Arbeitszeit max. 15 Stunden pro Woche und vom Umsatz her auch begrenzt) angemeldet. Ich muss dem AA monatlich einen Arbeitszeitnachweis (selbst per Hand auf Formular geführt) und eine Einnnahme-Ausgabe-Rechnung vorlegen. Die dabei erzielten Einkünfte/Überschüsse werden dann mit dem ALG 1 verrechnet (kann man auch steuern). Damit kannst Du die Zeit zwischen Anmeldung und Aufnahme der Arbeit überbrücken. Dann kannst Du sogar noch den Antrag auf Förderung des Gewerbes beim AA stellen. Du hast zwar keinen Anspruch mehr auf Förderung, aber probieren kann man es ja. Förderung liegt seit 2012 im Ermessensspielraum des AA. Da Vermittlung vor Förderung geht, kann ich die Chancen für Dich nicht abschätzen.