Arbeitslos, aber mit 21 Jahren ausziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wohnst du noch bei den Eltern ? Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und eine Auszugsaufforderung ihrerseits (z.B. per schriftlichem Zweizeiler) wäre z.B. so ein Härtefall, der grundsätzlich Anspruch auf eigene Unterkunftskosten nach SGB II begründet. - Eventuelle Ansprüche auf ALG1 /Wohngeld sind vorrangig vor ALG2; ggf. abzuklären.

WENN du gelernte Kauffrau bist und jetzt erst arbeitslos, dann hast du ALG1. Und da wird noch nicht auf die U25-Regel verweisen....solange du den Umzug selbst finanzierst!

Du kannst nicht vom Staat Geld verlangen für etwas, was er im Gesetz klar ausschliesst.

Du kannst mit eigener Bude auf jeden Fall Wohngeld beantragen, Das ALG1 wird wie Einkommen bewertet und wenn das einkommen zu gering ist kann man Wohngeld beantragen. Den Antrag schnellstens ausfüllen, denn es gibt erst Geld ab Antragsdatum. Es kann auch geprüft werden, ob zusätzl. Anspruch auf Hartz 4 besteht-denn wenn dein Einkommen+Wohngeld abzgl. der Mietkosten weniger als der Mindesbedarf ergibt kommt Harz4 ins Spiel.

Naja das Amt wird aufjedenfall versuchen dich von dem Gedanken abzubringen. Sag einfach das du Probleme mit deinen Eltern/Mutter/Vater hast und deshalb ausziehen "mußt". Wohngeld solltest du aufjedenfall bekommen. Aber ich würde mir das gut überlegen, ich bin selbst 23, habe vor kurzem einen Job über eine Zeitarbeitsfirma angenommen und würde dennoch mit diesem Gehalt niemals ausziehen.

Lenebelle21 
Fragesteller
 05.10.2013, 15:20

Wende ich mich an die Arge oder an Jobcenter, denn die hatten mich ans jobcenter verwiesen...

schleicher1  05.10.2013, 15:43
@Lenebelle21

Ja da solltest du dich etwas genauer informieren. Die Ämter schicken einen gern immer zu jemand anderen wiel sie selbst keien Ahnung haben wer für was zuständig ist. Wenn du dir einige rennerei ersparen willst, erkundige dich davor genau, dabei kann ich dir leider nicht helfen, tut mit leid.

Ich bin 21 Jahre alt, gelernte Kauffrau im EH und seit ca. einem Monat arbeitssuchend... Hat jemand ERFAHRUNG, ob es möglich ist mit 21 auszuziehen und ob man wenn man Arbeitssuchend ist Unterstützung von der Arge bekommt? bzw. habe ich recht auf Wohngeld oder so?

Im Normalfall soll man nicht ausziehen, bzw. bekommt man keine Unterstützung vom Jobcenter.

Aber in besonderen Fällen ist das möglich bei sogenannten Härtefällen.

Bis du 25 bist, wirst du KEINE Wohnung gestellt (und bezahlt) bekommen. Es müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen, die vom Jugendamt bestätigt würden. Nur wenn du ein konkretes Stellenangebot vorlegen kannst, das einen Umzug erforderlich macht, bekämst du Hilfe in dieser Richtung Dafür müsste der Antraggestellt werden, BEVOR irgendwelche Verträge unterschrieben würden.