Arbeitsamt zwängt mir Jobs auf. Hab ich keine freie Wahl?

10 Antworten

Ich wurde im April 2011 arbeitslos. Ich hatte ein paar Termine im Amt, zeigte Ihnen in einer eigenen Excel-Tabelle meine Bewerbungen und die Absage-Begründungen, Ansprechpartner, Telefonnummer. Das genügte dem Amt vorerst. Erst im September wollten sie wirklich die Ablehnungsschreiben sehen - aber zum 1.9. fand ich eine gute neue Stelle.

Also, ja, das Arbeitsamt darf Dir Stellen vorgeben, wo Du Dich dann bewerbung musst - ansonsten können Sie die Arbeitslosengeld streichen. Mir war das anfangs auch nicht ganz klar, aber konnte mich glücklicherweise rausreden xD

Zur Not, wenn es wirklich eine Stelle ist, die Du wirklich GAR nicht antreten willst, ... naja ... bewerbe Dich halbherzig, 0815-Bewerbung, vergiss den Fettfleck auf dem Lebenslauf mit Automatenfoto nicht und stelle - wenn's zum Vorstellungsgespräch kommen sollte, erstmal Fragen nach Gehalt und Urlaub... dann solltest Du diese Hürde bewältigt haben, kannst ein Ablehnungsschreiben vorweisen und Dich in Ruhe um Deinen Traumjob bewerben. Ist vielleicht moralisch nicht ganz okay, aber das was das Arbeitsamt "legal" abzieht, sehe ich auch nicht als moralisch gut an - könnte das ohne Probleme mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich wirklich auf der Suche nach einer guten Stelle wäre.

Alles Gute und viel Glück!

Das Arbeitsamt wird Dich in den nächsten besten Job drücken wollen. Du wirst nicht viel Möglichkeiten haben, ohne Verluste einen Arbeitsplatz abzulehnen.

Und deshalb solltest Du Dich auf die möglichen Stellen vorbereiten und Bewerbungen abschicken. Mal sehen, ob Du immer eine gute Antwort bekommst und damit eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Besorge Dir den "Leitfaden für Arbeitslose". Das Buch kostet 11 Euro und ist in jeder guten Buchhandlung erhältlich. Hier ist der Link für Amazon:

http://www.amazon.de/product-reviews/3940087904/ref=dp_top_cm_cr_acr_txt?ie=UTF8&showViewpoints=1

Dadrin wird Dir alles Wichtige erklärt und gesagt, wie Du Dich am sinnvollsten verhalten musst.

Als Arbeistloser der keinen geeigneten Arbeitsplatz findest bist Du nach dem Bundessozialgesetz verpflichtet jede Arbeit anzunehmen die Dich aus der Arbeitslosigkeit führt. Du darfst nicht erwarten, dass die BA Dir einen Arbeitsplatz in einem Autohaus verschaftt. Die Stelle musst Du Dir schon selbst besorgen. Wenn das nicht geht, musst Du eine Stelle annehmen, auch wenn sie Dir nicht gefällt, sonst werden die Leistungen gestrichen. Wenn Du die Stelle annimmst kannst Du ja immer noch weiter nach einem Autohaus schauen in dem Du Deinen erlernten BEruf wieder aufnehmen kannst.

Du kannst Dir den ganzen Brimborium sparen, was Du willst und bevorzugst.

Wenn Du angebotene Arbeit ablehnst, wirst Du mit Sanktionen bzw. Sperren dafür belegt. Wenn Du das in Kauf nehmen willst, kannst Du ablehnen, soviel Du willst.

Die Bedingungen für den Bezug von Leistungen (Arbeitslosengeld) sind heutzutage "Friss oder stirb". Wer eine Stelle - auch in der Zeitarbeit (!) - ablehnt muss mit empfindlichen Leistungskürzungen rechnen.