Arbeitsagentur fordert BAB zurück, muss ich zahlen?

2 Antworten

Gegen diesen Bescheid kann man zwar Widerspruch einlegen, aber zuviel bezahlte Sozialleistungen werden immer zurück gefordert.

Ich meine, das ist doch nicht unsere Schuld, das die sich verrechnen ?

Es mag wohl nicht Eure Schuld sein, aber das ändert nichts an der Rückforderung & der Pflicht zuviel bezahlte Leistungen zurück zu zahlen.

In der Regel kann man aber eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wenn der BAB - Anspruch auf Grund der fehlenden Steuererklärung nur vorläufig berechnet werden konnte,dann wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen !

Könnt ihr das nicht in einem Betrag,dann solltet ihr eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ich würde dann an seiner Stelle mal prüfen,in wie weit er diese Rückforderung dann bei den Eltern geltend machen könnte,denn diese sind ja sicher noch zum Unterhalt verpflichtet,wenn du es als Ehepartner nicht leisten kannst.