Arbeitgeberschlüssel verloren?

7 Antworten

Du musst zahlen. Er wurde dir überlassen.

Du hättest den Schlüssel niemals deiner Kollegin geben dürfen.

Tina1887 
Fragesteller
 01.03.2022, 12:04

Ich habe mir leider nichts dabei gedacht, denn mir wurde der Schlüssel ebenfalls von der Kollegin zuvor gegeben, nicht vom Arbeitgeber

DerHans  01.03.2022, 12:11

Bei der Aushändigung eines Firmenschlüssels muss der Arbeitgeber den AN auf das Risiko hinweisen, so dass dieser sich gegen den Verlust versichern kann. Diese Information muss schriftlich erfolgen.

wiki01  01.03.2022, 12:24

Das sehe ich anders. Es gibt keinen Nachweis, dass der Schlüssel übergeben wurde, noch darüber, dass der AN belehrt wurde, was ein Verlust bedeutet.

Da es gang und gäbe ist, bei euch die Schlüssel ohne Protokoll abzugeben, passiert dir eigentlich nicht viel. Du kannst dich auf "Tradition" berufen. Es wäre natürlich gut, du hast dem Arbeitgeber nicht per Mail mitgeteilt, an wen du die Schlüssel abgegeben hast - dann hat er nämlich schriftlich von dir, dass du sie überhaupt hattest.....

Ob das ohne Rechtsanwalt geht, vage ich zu bezweifeln. Eventuell Haftpflichtversicherung? Am besten gleich anrufen dort, und es kann dann sein,d ass sie dich aus der Versicherung rausschmeissen, wenn die zur Zahlung verdonnert werden. Zumindest können sie dir vielleicht was raten.

Zunächst ganz wichtig: du brauchst gar nichts machen, wenn der Arbeitgeber dir nicht schriftlich mitteilt, was er will. Drohen kann er viel.

Ich hoffe sehr, du hast dein Arbeitszeugnis schon.

DerHans  01.03.2022, 12:10

Bei der Aushändigung eines Firmenschlüssels muss der Arbeitgeber den AN auf das Risiko hinweisen, so dass dieser sich gegen den Verlust versichern kann. Diese Information muss schriftlich erfolgen.

Tina1887 
Fragesteller
 01.03.2022, 12:16

Schriftlich wurde überhaupt nichts gemacht

da es ein Nebenjob, brauche ich kein Arbeitszeugnis

Elizabeth2  01.03.2022, 12:17
@Tina1887

perfekt...wenigstens das. Denk dran: der Arbeitgeber droht nur....mehr kann er derzeit nicht machen.

Melde es so, wie hier geschrieben, deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die setzt sich mit dem Geschädigten in Verbindung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tina1887 
Fragesteller
 01.03.2022, 12:03

Danke für deine Antwort

DerHans  01.03.2022, 12:11
@Tina1887

Deine private Haftpflicht, die du hoffentlich hast, wird hier den unberechtigten Anspruch zurück weisen.

Diesen Schlüssel habe ich ohne Protokoll bekommen

Ich verstehe das Problem nicht. Du hast doch nie einen Schlüssel besessen.

Tina1887 
Fragesteller
 01.03.2022, 12:18

Aber kann er nicht sagen, dass ich irgendwie ins Gebäude gekommen bin 😅

wiki01  01.03.2022, 12:21
@Tina1887

Das kann er doch nicht belegen. Du hast keinen Schlüssel nachweisbar übernommen, für den du mit Unterschrift verantwortlich bist. Du kannst auch hineingelassen worden sein, dir einen ausgeliehen usw. Keine Unterschrift, keine Verantwortung, kein Regress.

Und wenn- niemand hat dich darüber belehrt, dass der Schlüssel ein besonders zu "bewachendes" Objekt war.

Tina1887 
Fragesteller
 01.03.2022, 12:24
@wiki01

Okay vielen Dank 🙏🏻

spelman  01.03.2022, 13:09

Ich fände es gewagt zu behaupten, nie den Schlüssel besessen zu haben. Käme es zu einem Streit, würde die Frage auftauchen, wie die Fragestellerin ihre Arbeit verrichtet hat - wozu sie den Schlüssel ja sicher brauchte. Nein, mein Rat wäre es, einfach bei der Wahrheit zu bleiben, den Schlüssel übergeben zu haben in dem guten Glauben, dass das so üblich wäre - schließlich hat sie ihn ja genauso bekommen.

Wenn du damals für die Entgegennahme nicht unterschrieben hast, kannst du auch nicht zum Schadensersatz heran gezogen werden.

Darüber hätte der AG dich SCHRIFTLICH informieren müssen.