Arbeitgeberschlüssel verloren?
Ich habe nach Kündigung beim Arbeitgeber den Schlüssel an die nächste Kollegin weiter gegeben. Diesen Schlüssel habe ich ohne Protokoll bekommen und genauso auch weiter gegeben. Die Dame behauptet jetzt sie hätte den Schlüssel nie bekommen (ich vermute sie hat ihn verloren). Der damalige Arbeitgeber will jetzt (3 Monate später) 1.700 Euro von mir für diesen Schlüssel. Wer haftet in dem Fall? Dieser Schlüssel gehört nämlich einem dritten Auftraggeber, also nicht der Firma selbst bei der ich gearbeitet habe. Und würde es sich Kostentechnisch lohnen einen Anwalt einzuschalten? Ich habe keine Rechtsschutz
7 Antworten
Du musst zahlen. Er wurde dir überlassen.
Du hättest den Schlüssel niemals deiner Kollegin geben dürfen.
Ich habe mir leider nichts dabei gedacht, denn mir wurde der Schlüssel ebenfalls von der Kollegin zuvor gegeben, nicht vom Arbeitgeber
Bei der Aushändigung eines Firmenschlüssels muss der Arbeitgeber den AN auf das Risiko hinweisen, so dass dieser sich gegen den Verlust versichern kann. Diese Information muss schriftlich erfolgen.
Das sehe ich anders. Es gibt keinen Nachweis, dass der Schlüssel übergeben wurde, noch darüber, dass der AN belehrt wurde, was ein Verlust bedeutet.
Da es gang und gäbe ist, bei euch die Schlüssel ohne Protokoll abzugeben, passiert dir eigentlich nicht viel. Du kannst dich auf "Tradition" berufen. Es wäre natürlich gut, du hast dem Arbeitgeber nicht per Mail mitgeteilt, an wen du die Schlüssel abgegeben hast - dann hat er nämlich schriftlich von dir, dass du sie überhaupt hattest.....
Ob das ohne Rechtsanwalt geht, vage ich zu bezweifeln. Eventuell Haftpflichtversicherung? Am besten gleich anrufen dort, und es kann dann sein,d ass sie dich aus der Versicherung rausschmeissen, wenn die zur Zahlung verdonnert werden. Zumindest können sie dir vielleicht was raten.
Zunächst ganz wichtig: du brauchst gar nichts machen, wenn der Arbeitgeber dir nicht schriftlich mitteilt, was er will. Drohen kann er viel.
Ich hoffe sehr, du hast dein Arbeitszeugnis schon.
Bei der Aushändigung eines Firmenschlüssels muss der Arbeitgeber den AN auf das Risiko hinweisen, so dass dieser sich gegen den Verlust versichern kann. Diese Information muss schriftlich erfolgen.
perfekt...wenigstens das. Denk dran: der Arbeitgeber droht nur....mehr kann er derzeit nicht machen.
Melde es so, wie hier geschrieben, deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die setzt sich mit dem Geschädigten in Verbindung.
Danke für deine Antwort
Deine private Haftpflicht, die du hoffentlich hast, wird hier den unberechtigten Anspruch zurück weisen.
Diesen Schlüssel habe ich ohne Protokoll bekommen
Ich verstehe das Problem nicht. Du hast doch nie einen Schlüssel besessen.
Aber kann er nicht sagen, dass ich irgendwie ins Gebäude gekommen bin 😅
Das kann er doch nicht belegen. Du hast keinen Schlüssel nachweisbar übernommen, für den du mit Unterschrift verantwortlich bist. Du kannst auch hineingelassen worden sein, dir einen ausgeliehen usw. Keine Unterschrift, keine Verantwortung, kein Regress.
Und wenn- niemand hat dich darüber belehrt, dass der Schlüssel ein besonders zu "bewachendes" Objekt war.
Okay vielen Dank 🙏🏻
Ich fände es gewagt zu behaupten, nie den Schlüssel besessen zu haben. Käme es zu einem Streit, würde die Frage auftauchen, wie die Fragestellerin ihre Arbeit verrichtet hat - wozu sie den Schlüssel ja sicher brauchte. Nein, mein Rat wäre es, einfach bei der Wahrheit zu bleiben, den Schlüssel übergeben zu haben in dem guten Glauben, dass das so üblich wäre - schließlich hat sie ihn ja genauso bekommen.
Wenn du damals für die Entgegennahme nicht unterschrieben hast, kannst du auch nicht zum Schadensersatz heran gezogen werden.
Darüber hätte der AG dich SCHRIFTLICH informieren müssen.
Schriftlich wurde überhaupt nichts gemacht
da es ein Nebenjob, brauche ich kein Arbeitszeugnis