Urlaubszeit. Schlüssel vom Nachbarn anvertraut, diesen verloren. Muss die Haftpflicht haften?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie in ihrer Privathaftpflichtversicherung die Klausel "Verlust fremder privater Schlüssel" vereinbart hat - was in modernen Policen oft der Fall ist - dann übernimmt ihr Haftpflichtversicherer die nötigen Kosten für Ersatzschlüssel oder Änderung bzw. Austausch des Schlosses. Meist gilt hierfür eine Selbstbeteiligung.

Danke für die Antwort, wußte ich gar nicht, dass es so etwas gibt. Werde es meiner Freundin sagen, und ich glaube dies in meine Versicherungsunterlagen mit aufnehmen lassen.

Das zahlt die Haftpflicht nicht. Sie ist ja für diese Freundin aus Gefälligkeit tätig geworden. Dabei liegt das Risiko beim Auftraggeber.

Danke für die Antwort, ich habe mir auch schon so etwas gedacht. Schönen Abend noch!