Firmenschlüssel verloren (Schlüssel aber ohne Übergabeprotokoll erhalten)-Wer haftet?
Ich habe aus zeitlichen Gründen den Schlüssel meines ehemaligen Arbeitgebers via Post verschickt. Er sagt er hätte den Schlüssel nicht erhalten und will jetzt die Kosten für eine neue Schließanlage von mir haben (da via Postversand-grob fahrlässig). Aber ohne Übergabeprotokoll habe ich weder die Schlüsselentgegennahme noch die Haftungsübernahme, noch die Hinweise zu Sicherheitsklasse des Schlüssels unterschrieben. Wer haftet den jetzt wo der Schlüssel wahrscheinlich weg ist (Nachforschungsantrag bei der Post gestellt).
2 Antworten
Du haftest. Ein Protokoll ist nicht nötig, es steht ja fest, daß du den Schlüssel hattest. Wenn du einen so wertvollen Schlüssel (Schließanlage) einfach so mit der Post verscickst, ist das allerdings fahlässig, du hättest ihn mindestens mit Einschreiben oder versichert versenden müssen.
kann ich mich nur anschliessen.
So einen wichtigen Schlüssel gibt man Persönlich ab!!!