Sekretärin verliert Schlüssel, Wer zahlt den Schaden?

3 Antworten

Die Betriebshaftpflicht wird nicht zahlen, denn es ist ja kein Schaden, der durch einen Fehler bei der Arbeit entstanden ist. Aber Deine Privat-Haftpflicht kann den Schaden ersetzen. Es gibt aber Urteile, in denen entschieden wurde, dass ein Austausch der Schlösser nur in Rechnung gestellt werden kann, wenn der Finder des Schlüssels damit unbefugt eindringen kann - also wenn nachvollzogen werden kann, in welches Schloss der Schlüssel paßt. Das könnte z. B. durch ein Namensschild oder eine Kodierung der Fall sein. Frag erstmal im Fundbüro nach. Das Einbehalten der Vergütung ist nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber kann Dir den Ersatz des Schadens in Rechnung stellen und Dir die Möglichkeit geben, die Rechnung zu bezahlen. Aber das Geld einfach einbehalten geht nicht.

Ja ist so üblich. Du hast den Schlüssel verloren = fahrlässiger Umgang mit Firmeneigentum.

Das Austauschen der Schlösser zu zahlen ist ja wohl ein Selbstgänger.

Natürlich 'könnte' dein ehemaliger Chef zunächst den vollen Lohn auszahlen und dir im gleichen Zuge die Rechnung für den Austausch des Schlosses zuschicken, und darauf warten bis du dich bequemst deine Schuld zu begleichen.

Nur: Warum sollte er? Eine Verrechnung mit dem ausstehenden Lohn ist wohl die Methode die nahezu jeder Arbeitgeber anwenden würde.

Ist bei uns auch gang und gäbe.

Ich dachte dafür muss man privat eine extra Schlüsselversicherung abschließen?