Tochter meiner Freundin hat meinen Schlüssel verloren...haftet meine Freundin für den Schaden?

10 Antworten

Ähm, wegen so nem Schlüssel von ner Hofeinfahrt musst du nicht verzweifelt sein, ich musste mal einen Generalschlüssel suchen, da hing noch ein Laden und ne Villa dran.

Guck morgen mal in die Mülleimer, vielleicht sind sie versehentlich da rein geschmissen worden. Kann auch sein, dass dem Kleinen doch noch einfällt, wo er ihn abgelegt hat, oder er steckt irgendwo anders drin.

Normalerweise spielen Kinder gerne mit Schlüsseln, drehen sie 10-20 x rum, versuchen es zumindest.

So und nun zu deiner Frage, deine Freundin hat nichts damit zu tun und sie muss auch nicht für ihre Kinder haften. Du hast der Tochter den Schlüssel gegeben und anschließend vergessen ihn zurück zu fordern.

Davon geht die Welt nicht unter, lege dich ins Bett und schlafe. In ein paar Stunden sieht die Welt wieder anders aus, weit weg kann der Schlüssel nicht sein.

Bleib locker, vielleicht erzählen dir die Kidis, was sie in der Zeit alles gemacht haben und findest den Schlüssel in einem Blumenkübel oder so.

Gute Nacht!

"So und nun zu deiner Frage, deine Freundin hat nichts damit zu tun und sie muss auch nicht für ihre Kinder haften."

Sie haftet auch nicht für ihre 10-jährige Tochter (für die 7-jährige u.U. schon), aber wenn die Privathaftpflicht ins Spiel kommt, ist die Tochter, wenn überhaupt, ja bei den Eltern mitversichert.

@DolphinPB

Der Fragestellerin scheinen unsere Antworten egal zu sein, die hat sich nicht einmal gemeldet und was zum Stand der Dinge gesagt. Also, ist es mir auch egal.

noch gibt es doch scheinbar garkeinen konkreten schaden. klärt das erstmal mit dem vermieter, ob nun schlösser getauscht werden müssen oder ob man den schlüssel einfach nachmachen kann. damit ihr überhaupt wisst um welche summe es geht.

und dann gibts ja nur zwei möglichkeiten. entweder die haftpflicht deiner freunden springt ein oder eben nicht. das ist immer sone sache, wenn man jemandem etwas anvertraut und es währenddessen kaputt geht...

Ja, es gibt diesen Einschluß in der Privathaftpflicht. Die meisten Leute wollen aber billig.

@BenniXYZ

Da wird aber auch nur gezahlt wenn überhaupt ein Schaden (z.B. dem Vermieter) entstanden ist und geltend gemacht wird.

Erstaunlich was hier teilweise geraten wird (z.B. gleich Deine Privathaftpflicht informieren).

Also, wem überhaupt ein Schaden entstanden (Gibt es einen Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft) und wenn, wie hoch ist dieser ?

Ggf. muss man nur einen Schlüssel nachmachen (es wird ja wohl noch min. einen weiteren Schlüssel für das Hoftor geben) und gut ist. Ein weitegehender Schaden kann doch nur entstehen wenn, warum auch immer, das Schloss getauscht werden muss. Aber auch das muss ja nicht wirklich teuer sein.

Ich würde hier mal vermuten, dass Du mit grösster Wahrscheinlichkeit alleinig an diesem "Süppchen" zu löffeln haben wirst, wenn DU den Kindern von 7 & 10 Lenzen die Schlüssel anvertrautest.

Die Kiddies haben hier ja wohl nicht "bewusst" Schiete ausgeheckt, sondern sie haben im kindlichen Spiel "nur" etwas verloren, was DU ihnen halt nicht anvertrauen hättest dürfen.

Der oft gelesene Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" greift hier auch nicht, da DU es ja in begrenztem Areal warst, wo den Kindern die Schlüssel anvertraute. Die Kinder verloren im Spiel dann diese Schlüssel...wo wollte man dann etwas hinsichtlich "vernachlässigter Aufsichtspflicht" zu Lasten Deiner Freundin ableiten ?

Laut Deinen Ausführungen spielten die Kinder in einem umzäunten Areal und haben von sich aus auch nichts beschädigt. In solch einer Situation müssen die Eltern ihre Lütten daher nicht durchgehend überwachen. Freundin ist also raus, Da DU den Lütten doch die Schlüssel gabst....

Dass Du bei solch jungen Kiddies von stark eingeschränkter Schuldfähigkeit / Verantwortbarkeit hättest ausgehen müssen, weisst Du zumindest ab jetzt.

Dumm gelaufen für Dich :-(

"Der oft gelesene Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" greift hier auch nicht"

Natürlich nicht, die 10-jährige Tochter ist deliktfähig, haftet also selbst. Da spielt die Aufsichtspflicht keine Rolle.

@DolphinPB

Prinzipiell kann eine grobe Vernachlässigung der elterlichen Aufsichtspflicht der Eltern je nach Sachlage und dem geistig-pychischen Entwikcklungsstand des Kindes durchaus noch in Betracht kommen. Das mal grob dazu.

In diesem Fall gab der / die Fragesteller (in) die Schlüssel aber leichtfertigerweise der Lütten der Freundin. Zudem vergass er / sie darüber hinaus, dass er/sie der Tochter der Freundin den Schlüssel gab und dieses erst nach 2 Stunden bemerkte. 

DU gibtst DEINEN Schlüssel einem zehnjährigen Kind und willst jetzt, dass jemand anderes den entstandenen Schaden bezahlt ? Dann merkst du nicht einmal, dass das Kind dir den Schlüssel nicht zurückgibt? Du hättest den Kindern auch den Hof aufschließen können. 

p.s. ein Aushang halte ich nicht für schlau.