Arbeitgeber will Stundenplan legitim?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Direktionsrecht. Dazu gehört auch die Vorgabe über die Lage der Arbeitszeit. Insbesondere, wenn diese nicht explizit und eindeutig im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

ABER: der Arbeitgeber muss dabei auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen! Bei Werkstudenten wäre das zum Beispiel, dass man diese nicht zu Zeiten einteilt, wo Lehrveranstaltungen liegen.

Um solche Interessen berücksichtigen zu können (und dabei die anderen Mitarbeitenden auch nicht zu benachteiligen - spielt ja auch eine Rolle bei Dienstplänen und insbesondere Wochenendarbeit...), muss der Arbeitgeber natürlich über diese Interessen informiert sein.

Aus diesem Grund würde ich schon stark darauf tippen, dass im Zweifel vor einem Gericht der Wunsch des Arbeitgebers nach Vorlage des Stundenplans als legitim betrachtet werden würde.

Die Möglichkeit, die sich dir natürlich immer bieten würde, wenn dir diese Vorgesetzte nicht passt, ist die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

GuteFrage0723 
Fragesteller
 11.12.2021, 00:47

Alles klar, vielen Dank für die hilfreiche Antwort.