Arbeitgeber widerruft schriftliche und mündliche Zusage. Rechtskräftig?

5 Antworten

Ein mündlicher Vertrag ist genauso rechtskräftig. Nur schwer zu beweisen vor Gericht.

Sobald du eine schriftliche Zusage erhälst, kannst du soweit es mir bekannt ist, gerichtliche Schritte einleiten und auf eine Entschädigung hoffen. Ob sich das lohnt, sei jedem selbst überlassen

Verbindlich ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag.

Ich möchte noch anmerken, dass ich nun über eine Zeitarbeitsfirma in der Firma angestellt bin, allerdings zu anderen Konditionen. Das Nettogehalt beträgt nun ca. 380 € weniger.

Ich möchte dort arbeiten, allerdings zu den mir schriftlich zugesicherten Bedingungen. Mein Vertragsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma beinhaltet eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. 

Der Arbeitgeber hat ein ANGEBOT gemacht. Du willst es annehmen und hast das mitgeteilt. Noch vor Vertragsbeginn ist aber kein unterschriebener (gültiger) Arbeitsvertrag zustande gekommen. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenso wirksam, wie ein schriftlicher. Aber da Du die Tätigkeit noch nicht aufgenommen hast, wird es schwierig sein, hier Ansprüche zu stellen. Aus meiner Sicht ist der Widerruf des Arbeitgebers gültig.

Handballer0  12.05.2015, 08:36

Auf welcher Rechtlichen Grundlage basiert deine ausführlich,aber falsch, formulierte Behauptung?