Arbeitgeber widerruft schriftliche und mündliche Zusage. Rechtskräftig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt von einem Arbeitgeber folgende E-Mail:
"Ich kann Ihnen anbieten: Aushilfstätigkeit in der Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 h. Start: am 1. Juni 2015 – zunächst erhalten Sie einen Vertrag für Juni, Juli und August mit der Option auf Verlängerung um weitere 3 Monate. Wir erstellen alle Aushilfsverträge zunächst für 3 Monate. Das Entgelt beträgt 1.500 EUR brutto zzgl. ca. 30 % Nachtschichtzuschläge. Sie erhalten pro Monat 2 Tage Urlaub. Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, ob Sie unser Angebot annehmen."
Ich habe schriftlich bestätigt, dass ich das Angebot annehme und mir wurde in einem anschließenden Telefonat mit dem Arbeitgeber zugesichert, dass mir der Arbeitsvertrag zugesendet wird.
Der Arbeitgeber hat sein Angebot nun widerrufen.
Kann ich Ansprüche geltend machen oder gilt ein Vertrag erst mit einer handschriftlichen Signatur?
Besten Dank für Ihre Einschätzungen!
5 Antworten
Ein mündlicher Vertrag ist genauso rechtskräftig. Nur schwer zu beweisen vor Gericht.
Sobald du eine schriftliche Zusage erhälst, kannst du soweit es mir bekannt ist, gerichtliche Schritte einleiten und auf eine Entschädigung hoffen. Ob sich das lohnt, sei jedem selbst überlassen
Verbindlich ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag.
Ich möchte noch anmerken, dass ich nun über eine Zeitarbeitsfirma in der Firma angestellt bin, allerdings zu anderen Konditionen. Das Nettogehalt beträgt nun ca. 380 € weniger.
Ich möchte dort arbeiten, allerdings zu den mir schriftlich zugesicherten Bedingungen. Mein Vertragsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma beinhaltet eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Der Arbeitgeber hat ein ANGEBOT gemacht. Du willst es annehmen und hast das mitgeteilt. Noch vor Vertragsbeginn ist aber kein unterschriebener (gültiger) Arbeitsvertrag zustande gekommen. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenso wirksam, wie ein schriftlicher. Aber da Du die Tätigkeit noch nicht aufgenommen hast, wird es schwierig sein, hier Ansprüche zu stellen. Aus meiner Sicht ist der Widerruf des Arbeitgebers gültig.
Auf welcher Rechtlichen Grundlage basiert deine ausführlich,aber falsch, formulierte Behauptung?