Arbeitgeber setzt in anderer Filiale ein zulässig?
hey ihr lieben,
mein arbeitgeber hat mir einen arbeitsvertrag gemacht und in diesem steht eine klare anschrift wo mein einsatzort ist, im arbeitsvertrag steht nichts darüber das er mich einsetzen darf wo er will ohne meine zustimmung.
allerdings setzt er mich jetzt seit 2 wochen in einer anderen filiale ein und sagt das wäre wohl dauerhaft so nun...
ist das in irgendeiner form zulässig? muss ich da jetzt mitmachen? wenn ich ihm sage ich bin unzufrieden und will zurück oder weise ihn auf den arbeitsvertrag hin habe ich dann ne kündigung zu erwarten? ich bin noch in der probezeit aber bisher waren alle sehr zufrieden.
ich hoffe hier kann jemand etwas licht ins dunkeln bringen
liebe grüße :)
4 Antworten
Sprich doch mal mit ihm. Auch für Dich gilt: Probezeit heißt, dass Du auch testen sollst, ob das klappt oder nicht.
Du solltest aber gute Argumente vorbereiten, warum Du dort nicht eingesetzt werden möchtest.
Verstehe Deine Aussage nicht, was soll das für eine Regelung sein? Hast Du da einen Link?
Was ist daran nicht zu verstehen?
In den ersten 6 Monaten (sogenannte "Wartezeit", danach auch weiterhin in Kleinbetrieben mit nicht mehr als - rechnerisch - 10 Vollzeitkräften) besteht noch kein Kündigungsschutz (siehe Kündigungsschutzgesetz KSchG § 1 "Sozial ungerechtfertigte Kündigungen" Abs. 1).
In diesen 6 Monaten kann der Arbeitgeber also ohne berechtigenden Grund kündigen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es eine Probezeit gibt und wie lang sie ist.
Die Probezeit ist alleine von Belang wegen der Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist - also völlig "überschätzt".
Hallo Lisa,
dann ist es meines erachtens nicht zulässig, da du eine Änderungskündigung unterschreiben müsstest. Wenn du das gemacht hast, dann ist es leider zulässig.
Oder in einem Absatz im Vertrag steht, dass du auch in anderen Filialen eingesetzt werden kannst, dann gilt das auch, obwohl an einer anderen Stelle steht wo dein eigentlicher Einsatzort ist.
Gruß Hansi
So ist es.
Im Übrigen wäre eine Änderungskündigung aber nur berechtigt, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nur unter diesen geänderten Bedingungen möglich wäre.
Der "kritische Punkt" hier ist allerdings, das die Fragestellerin noch keine 6 Monate im Betrieb ist und ihr also jederzeit auch ohne berechtigenden Grund gekündigt werden oder eine Änderungskündigung ausgesprochen werden kann.
In der Probezeit kann er dich ohne Angabe von Gründen wieder kündigen. Entsprechend solltest du da auch nichts fordern. Grundsätzlich hast du mit diesem Arbeitsvertrag aber einen Anspruch auf den vereinbarten Arbeitsort. Ich würde da mal auf freundliche Art und Weise das Gespräch suchen, ohne zu sehr auf dein Recht zu pochen.
In der Probezeit kann er dich ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.
Das ist auch noch nach der Probezeit so bis zum Ende des 6. Beschäftigungsmonats, wenn die Probezeit weniger als 6 Monate dauert.
Denn in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon, ob es eine Probezeit gibt und wie lang die ist, denn die ist nur von Bedeutung wegen der kürzeren Kündigungsfrist - bedarf es für eine ordentliche Kündigung keines berechtigenden Anlasses.
Und einen Grund muss ein Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung sowieso nicht angeben.
Der Arbeitgeber behält sich normalerweise das Direktionsrecht vor. Da steht dann im Arbeitsvertrag, dass Du entsprechend Deinen Kenntnissen und Fähigkeiten auch in anderen Abteilungen und an anderen Niederlassungen bzw. Filialen eingesetzt werden darfst.
Natürlich darf das nicht willkürlich geschehen. Jemand, der in Hamburg lebt und dort arbeiten will, kann nicht einfach so auf Dauer nach München abgeordnet werden.
Du solltest Dir Deinen Arbeitsvertrag noch mal genau durchlesen. Im Zweifelsfall hilft auch die Gewerkschaft bzw. ein Anwalt.
Der Arbeitgeber behält sich normalerweise das Direktionsrecht vor.
Das hat er bezüglich "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung" aber nur im Rahmen bestehender Verträge, Vereinbarungen und Gesetze (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers")..
Und wenn hier im Arbeitsvertrag "eine klare anschrift wo mein einsatzort ist" angegeben ist, dann hilft dem Arbeitgeber sein Direktionsrecht überhaupt nichts!
Der "kritische Punkt" hier sit allerdings, das die Fragestellerin noch keine 6 Monate im Betrieb ist und ihr also jederzeit auch ohne berechtigenden Grund gekündigt werden kann.
Das ist auch noch nach der Probezeit so bis zum Ende des 6. Beschäftigungsmonats, wenn die Probezeit weniger als 6 Monate dauert.