Nebentätigkeit Arbeitgeber melden?
Muss ich eine einmalige, eintägige Nebentätigkeit (z.B.Inventurhilfe) meinem (Haupt-)Arbeitgeber melden?
Ich bin Vollzeit-beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich für jede entgeltlich abgerechnete Nebentätigkeit eine vorherige schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber benötige. Aber ist das auch bei einmaligen Sachen, wie jetzt in meinem Fall so?
Und wenn ich es meinem Arbeitgeber nicht mitteilen würde, wie könnte er dann davon erfahren?
Vielen Dank für eure Antworten :)
6 Antworten
Ja, genehmigen muß er sie allerdings nicht. Stell Dir vor, Dein Chef will sich auch ein paar Euro dazu verdienen und ist ebenfalls Inventurhilfe. Wäre doch unangenehm, wenn er das dann so erfährt.
Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.
im Arbeitsvertrag steht das JEDE Nebentätigkeit genehmigt werden muss. ... also wohl auch eine einmalige. ........... ob er davon erfährt wenn du es nicht machst kann man nicht sagen , man weiß ja nie wer wem so kennt ..... mußt du entscheiden ob du es drauf ankommen lässt. .....
mag sein das du es so siehst, aber für mich heißt jede Nebentätigkeit nun mal auch eine einmalige ..... weiß nicht warum das für dich völliger Unsinn ist ....
Ich muss meinen Arbeitgeber weder fragen, ob ich den Hund meines Nachbarn morgen für 5 Stunden ausführen darf, noch muss ich ankündigen, dass ich für einen Tag im Dm markt die Shampoos zähle...
Eine Nebentätigkeit ist einen REGELMÄSSIGE Beschäftigung, die deshalb genehmigungspflichtig ist, um mit den Interessen des Hauptarbeitgebers nicht in Konflkt zu geraten, denn der hat nämlich Anspruch auf volle Leistung, die eventuell gefährdet ist, wenn man noch nebenher zusätzlich irgendwo arbeitet.
Davon ist bei einer einmaligen Aushilfstätigkeit aber wohl kaum auszugehen.
Man würde sich bei jedem Arbeitgeber vollkommen lächerlich machen, wenn man da erst um Erlaubnis fragt.
ja, ich hab es ja verstanden .... trotzdem kann man nicht mit Sicherheit sagen ob der Arbeitgeber der FS das auch so sieht ...... ich sage es nochmal .... von einmalig oder regelmäßig steht in ihren Arbeitsvertrag nichts, dort steht JEDE Nebentätigkeit die entgeltlich abgerechnet wird ;) ;) ....... aber ich bin jetzt raus hier, wir drehen uns im Kreis .....
dass ich für jede entgeltlich abgerechnete Nebentätigkeit eine vorherige schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber benötige.
Da stehen die Wörter: JEDE und ENTGELTLICH ABGERECHNET
Bekommst Du ein Entgelt bei einer Inventur, dann gehört dies dazu.
"Jede" bedeutet "Alle" und nicht "fast alle" oder "beinahe jede", also ohne Ausnahme.
Eine EINMALIGE Aushilfstätigkeit ist aber keine Nebentätigkeit!
Das ist ja schon ein Widerspruch in sich!
Es ist einmalig UND Du bekommst Geld. Dort steht nicht dass wiederholte Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen.
Aber ist das auch bei einmaligen Sachen, wie jetzt in meinem Fall so?
Natürlich nicht.
Und wenn ich es meinem Arbeitgeber nicht mitteilen würde, wie könnte er dann davon erfahren?
Gar nicht, wie denn?
Erst denken, dann fragen - ist nicht böse gemeint, aber manche Fragen sind einfach sowas von überflüssig.....
Ich denke wahrscheinlich manchmal zu kompliziert. Ich hab überlegt, ob vielleicht das Finanzamt oder so meinen hauptarbeitgeber darüber informieren könnte
Ach,was....
Was hat denn das Finanzamt damit zu tun? Die kümmern sich darum ob Du auch brav Steuer zahlst und nicht ob Du bei 10 Arbeitgebern gleichzeitig arbeitest.
Im Übrigen zahlst Du gar keine Steuern für eine einmalige Aushilfstätigkeit.
Eine einmalige Aushilfstätigkeit ist KEINE Nebentätigkeit, das ist schon ein Widerspruch in sich und völliger Unsinn!