Arbeitgeber meldet sich nicht mehr

11 Antworten

Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag. Da steht garantiert drin "Die Kündigung muss schriftlich erfolgen". Hast du eine schriftliche Kündigung bekommen? Nein? Dann besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin.

Hast du dich übrigens ordnungsgemäß krankgemeldet? Also ein ärztliches Attest eingereicht, schriftlich? Wenn nicht ist das natürlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ich glaube nicht dass es ausreicht wenn dein Sohn anruft.

Nun, wie gesagt, solange du keine Kündigung hast, besteht der Vertrag ganz normal weiter. Du musst natürlich auch zur Arbeit erscheinen.

Du hast einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bisher nicht gekündigt wurde? Dann bist du auch noch nicht arbeitslos. Eigentlich müsste der AG auch seiner Verpflichtung nachkommen, dich zu bezahlen. Fahr/Geh doch einfach mal vorbei und frag was Sache ist. Das ist immer noch besser, als nur auf eine E-Mail zu warten. Im persönlichen Gespräch lässt sich vieles besser klären.

Hi, als erstes hast du dich am 26.9. gesund gemeldet, hättest also am Tag als deine Arbeitunfähigkeit beendet war deinen Dienst im Betrieb wieder aufnehmen müssen. Weiter sehe ich das als Vetragsverletzung an, da du deine vertraglich geschludetet Arbeitsleistung nicht erbracht hast. Wenn dein Sohn deinen Chef angerufen hat, dann hättest du das über sein Telefon ebenfalls machen können, oder in eine Telefonzelle gegen können, andere bekannte Fragen ob du deren Telefon mal benutzen kannst, Möglichkeiten gibt es genügend. Deine finanzielle Situation hin oder her, die hat mit der eigentlichen Sache hier nicht zu tun, und wenn du diese Situation bewältigen wills, dann muss du mal die Hacken in den Teer hauen und aus dem Kreus kommen, denn Ändern kannst das nur du.

Meine Frage ist nun an dich, wie willst du dich denn am dienstag den 4.10 verhalten, gehst du da zur Arbeit, oder schreibst du deinem Chef wieder eine Email um zu Fragen was nun ist?

Wir leben zwar im 21ten Jahrhundert, aber die Kommunikation in Sachen Krank - und Gesundmeldung läuft noch nicht über Facebook und Co., Gott sei Dank.

Mein Tipp ist: Ändere mal deine Kommunikationsgewohnheiten und rede so schnell es geht Face to Face mit deinem Chef und Ändere deine Gewohnheiten, sonst bleibst du leider auf der Strecke. Sorry für noch eine Antwort die nicht in dein Lebensbild passt.

dogit  02.10.2011, 15:44

Nachtrag: Wartest du jetzt eigentlich auf eine Einladung zum Arbeite die von deinem Chef kommt?

Wenn du krank geschrieben warst, darf das Amt die keine Sperre geben. Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Hast du eine Probezeit. In der Probezeit kann der Chef dir ohne Angabe von Gründen kündigen, aber kündigen muss er. Versuche den Chef anzurufen, vielleicht leiht dir jemand sein Handy. Mündlich kann man sowas besser klären als per E-Mail.

Gesund melden? Es besteht die Pflicht, die Arbeitsleistung aktiv anzubieten. Das kann man nur, wenn man den Betrieb aufsucht. Man hat Residenzpflicht. Das heisst wohl, dass der AN danach unentschuldigt dem Dienst fernblieb. Ja, die Kündigung kann er sich dann gleich abholen! Es gilt noch nicht das Kündigungsschutzgesetz. Klare Sache!!

Das Telefonat des Sohnes ist in Ordnung. Aber es fehlt mir der Hinweis auf eine AU des behandelnden Arztes. Man hat seinem AG natürlich nicht den Grund der Abwesenheit zu erklären. Will man aber Fehleinschätzungen des AG vorbeugen, wäre es sinnvoll gewesen, die AU vom ersten Tag einzuscannen und an die E-Mail anzuhängen. Gerade, wenn man dieses Medium nutzt, wäre es zu erwarten gewesen.

Insgesamt hat der AN sich in ein schiefes Bild beim AG gesetzt.