Arbeiten trotz Uebergangsgebuehrnisse?

2 Antworten

Also, Du bekommst deine Übergangsgebührnisse 21 Monate lang nach dem Tag des Ausscheidens bezahlt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75% der letzten Dienstbezüge, also des letzten Soldes. Die Höhe der Übergangsgebührnisse vermindert sich um 15%, wenn Ausbildungsvergütungen, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit bezogen werden, die die Höhe von 15% des letzten Soldes übersteigen.

Es stimmt allerdings dass Du dich privat krankenversichern musst in der Übergangszeit, es sei den natürlich Du gehst einer geregelten Arbeit nach die Sozialversicherungspflichtig ist. Diese Krankenversicherung ist zwar teuer, aber wenn Du eine Anwartschaft abgeschlossen hast, über die wird jeder Soldat in seiner Dienstzeit mehrfach aufgeklärt, ist das ganze günstiger. D.h. es ist keineswegs ein Verlust arbeiten zu gehen. Du bekommst im Gegenteil noch schön was drauf bezahlt zu deiner normalen Arbeit.

Zu deinem Ausscheidergeld: ja es ist Theoretisch richtig dass dies das Geld ist, dass nicht in die Gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde während deiner Dienstzeit. Aber da ich davon ausgehe dass Du dich zusätzlich privat Rentenversichert hast, ist das halb so wild. Du weisst selber was uns an Gesetzlicher Rente erwartungsgemäß effektiv ausbezahlt wird... kurzum, ich kenne niemanden der sein Ausscheidergeld nachwirkend in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Wenn Du das BfD-Budget gesichert hast, ist es zwar richtig dass die BW dir die Maßnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt, aber eben nur die Maßnahme. D.h. die Kosten der Maßnahme selber. Wie Du dann deine privaten Unkosten wie Miete, Nahrungsmittel etc... bestreitest während der Maßnahme, ist dann größtenteils dein Problem. Dann bleibt wohl nur nebenbei arbeiten gehen noch übrig.

Dein Gedankengang ist richtig. Die BW will naürlich keineswegs Hartzer und Faulenzer in die freie Marktwirtschaft entlassen. Nach wie vor ist es mein Standpunkt, dass wenn Du eine BfD-geförderte Maßnahme direkt in der Übergangszeit absolvierst, nimmst Du das Maximum an Förderungen mit. Als Alternative geregelt zu arbeiten ist auch nich verkehrt. Aber Abpimmeln, ist sicherlich keine Alternative.

Kaitersberg 
Fragesteller
 24.10.2011, 15:12

Danke ja hat mir weitergeholfen und ich glaub ich bin jetzt gut fuer die Diskussion geruestet

Ja, Du bekommst weiterhin deine Überganggebührnisse. Solltest Du in der Zeit eine BfD-Maßnahme absolvieren bekommst du 90% deines letzten Soldes. Machst Du nix sind es 75%, und bei einer geregelten Arbeit sind es glaub ich 50% oder 60% die Du zusätzlich beziehst.

Nach dem der Zeitraum abgelaufen ist, bist Du nicht mehr Bezugsberechtigt. Allerdings bleibt dir das evtl. noch nicht aufgebrauchte BfD-Budget. Sofern Du vorher einen Antrag auf Sicherung des Budget stellst.

Kaitersberg 
Fragesteller
 20.10.2011, 14:22

Danke, was ist eine BfD Massnahme? Wenn ich nach Ablauf der Bezugsberechtigung eine Umschulung mache dann kann ich dieses Budget evtl abrufen aber so wie ich das sehe ist das monatlich nicht sehr viel. Hab ich das richtig verstanden? Ubergangsgebuehrnisse fallen weg. Dann macht es ja eigentlich Sinn gleich nach der Entlassung eine Umschulung oder Weiterbildung anzufangen ? Oder?

Decernent  20.10.2011, 21:27
@Kaitersberg

Eine Maßnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr ist das. Kurz vor dem Ausscheiden solltest Du sowieso den BfD-Berater deines Standortes aufsuchen. Die gibts überall.

Du hast ein bestimmtes Budget dass dir zusteht, von dem Umschulungen etc.. bezahlt werden. Also ja, es ist am Sinnvollsten Nahtlos nach dem Ausscheiden eine z.B. BfD geförderte Umschulung zu machen. Welche Umschulungen darunter fallen, das erklärt dir der zuständige BfD-Berater. Somit nimmst Du ziemlich das maximum an Förderungen noch mit.

hartycat  21.10.2011, 09:19
@Decernent

Er braucht den nicht aufsuchen sondern er wird vom BfD zu einem Beratungsgespräch eingeladen.Ist so verbindlich geregelt, damit sich jeder mit dem Übergang ins zivile leben beschäftigt.

hartycat  21.10.2011, 09:19
@Decernent

Er braucht den nicht aufsuchen sondern er wird vom BfD zu einem Beratungsgespräch eingeladen.Ist so verbindlich geregelt, damit sich jeder mit dem Übergang ins zivile leben beschäftigt.

Kaitersberg 
Fragesteller
 22.10.2011, 08:51
@hartycat

Danke fuer euere Hilfe

Kaitersberg 
Fragesteller
 24.10.2011, 13:28
@Kaitersberg

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich nervig bin nochmal zu meiner Eingangsfrage, hat sich da in letzter Zeit eine Aenderung gegeben? Also wenn jemand im Dez 2010 nach acht Jahren entlassen wurde, stehen ihm diese Ueberganggebuehrnisse fuer einen gewissen Zeitraum zu ( 1Jahr und 9Monate ?) Wenn er nichts tut 75% seines letzten Sods, er muss sich aber von dem Geld privat Krankenversichern und privat in die Rentenkasse einzahlen stimmt das soweit?.Wenn er also erst nach Ablauf dieser Zeit eine BfD gefoerderte Massnahme macht bekommt er aus dem ihm zustehenden Budget eine Unterstuetzung zu seiner Umschulung? Oder wie muss ich mir das vorstellen? weiss jemand wie das genau ablaeuft und kann er mir das an einem Zahlenbeispiel erklaeren? Danke schon mal

Kaitersberg 
Fragesteller
 24.10.2011, 13:57
@Kaitersberg

Mir will naemlich jemend weissmachen, dass es a) besser ist nach der Bundeswehr nicht zu arbeiten weil ihm dann die Bundeswehr die Gebuehrnisse streicht und er damit Geld verschenken wuerde, und b) wenn er erst anschliessend eine Umschulung macht die Vom Bund bezahlt bekommt und wieder sein Einkommen hat. ( und somit die groestmoegliche Foerderung bekommt) Aber mit dieser Logik, die ich nicht nachvollziehen kann wuerde die Bundeswehr ja die ausscheidenden Soldaten zum Faulenzen ermutigen und das kann ich nicht glauben. Das wuerde ich gerne klaeren darum meine nervigen Fragen