Nebenjob aber Eltern bekommen Sozialhilfe?

5 Antworten

Wenn es keine Schwarzarbeit ist,dann würde es früher oder später heraus kommen,denn es erfolgen in regelmäßigen Abständen automatisierte Datenabgleiche,dann käme heraus das zumindest ( bei geringfügigen Beschäftigungen bis 450 € Brutto ) dein AG - pauschale Abgaben für dich zahlt und du bzw.dein Vater das dem Jobcenter nicht gemeldet hat !

Dann gibt es richtig Ärger,dann kommt zu einer Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen sicher noch eine Anzeige wegen Betrug,dass kann dann zusätzlich noch einmal eine Strafe von bis zu 5000 € bedeuten.

Für dich gelten ab dem 15 Lebensjahr dann auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,ergeben dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu kämen dann ggf.noch sonstige Einkommen wie z.B. dein Kindergeld.

Das zusammen ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen und das wird dann auf deinen Bedarf / Leistungsanspruch angerechnet,deinem Vater werden dann also zumindest Leistungen die er für dich bekommt gekürzt und du musst diese dann aus deinem Einkommen direkt an deinen Vater zahlen bzw.selber eine Einigung dafür finden.

Wenn du z.B. 450 € Brutto = Netto verdienen würdest,dann läge dein Freibetrag bei 170 € und dein anrechenbares Erwerbseinkommen bei 280 €.

Würdest du schon min. 18 Jahre ( ab unter 25 ) alt sein,dann würde dein Vater zusätzlich diese 280 € von deinen Leistungen abgezogen bekommen und du müsstest diese im Normalfall dann selber an ihn zahlen.

Dein Vater würde dann aber rechnerisch und tatsächlich nochmal 30 € weniger haben als ohne diesen Nebenjob,denn ab dem 18 Lebensjahr kann man auf sogenanntes sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Es würden dann also derzeit von 194 € Kindergeld nur 164 € als dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet,wenn du aber jetzt einer Erwerbstätigkeit nachgehst,dann gelten wie gesagt die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und dann wird das sonstige Einkommen voll angerechnet.

Wenn Du es nicht angibst, und sie finden es auf jeden Fall raus, dann ist es Sozialbetrug und Du und Deine Eltern erhalten eine Geldstrafe und Kürzung der Bezüge.

jede tätigkeit muss vom arbeitgeber den behörden gemeldet werden und es kommt eine eüberschneidungsmitteilung dass s ich einkommen mit sozialhilfebezug überschneidet. ist das einkommen nicht angezeigt worden, kommt es zum strafvefahren und zu einer rückforderung. die ersten 100,- kannst du behalten, der rest geht fort weil uhr eine bedarfsgemeinschadt seid.

ewigesleben  09.02.2018, 22:23

Stern 311, das stimmt nicht.100€ und 20%vom Rest des Lohnes kann er behalten.

stern311  09.02.2018, 22:42
@ewigesleben

ja das stimmt, das sind die werbungskosten,. danke.

ewigesleben  09.02.2018, 22:24

Wenn man deinem Vater das Geld für dich wegnimmt dann müsstest du ihm ja etwas dazu geben oder von was soll er dich ernähren

Von deinem Lohn des Nebenjobs darfst du 100 € behalten und 20 % vom Rest des Lohnes also wenn du 400 € Verdienst darfst du 100 behalten und von den restlichen 300€,darfst du 60 € behalten ,das sind für dich insgesamt 160 € die du behalten darfst

talebehoca 
Fragesteller
 09.02.2018, 22:13

Erstmal danke

Und den Rest muss ich den Staat abgeben oder wie? Ich persönlich bekomme ja keine Leistungen von Jobcenter sondern mein Vater. Können die nicht einfach die Leistungen für mich wegstreichen die mein vater bekommt

Auch wenn es nicht wirklich sauber ist, wäre es in so einer Konstellation klüger, ein Barzahlungs-Arrangement anzustreben. Oder irgendeinen Naturaldeal, so nach dem Motto "Du bekommst statt Lohn irgendwas geschenkt, was Du eh haben möchtest".

Ersteres ist nicht legal (was bei einem Schülerjob faktisch niemand verfolgen wird), letzteres wäre sogar formal sauber und sollte nicht zu Abzügen bei euren Sozialleistungen in der Familie führen.