Arbeiten als Escortdame?

6 Antworten

Wenn das raus kommt, könnte das echt Probleme geben, vorallem falls Du in einer christlichen Einrichtung tätig bis (am besten noch katholisch).

Wenn du einem Nebenjob nachgehst, musst Du das Deinem Arbeitgeber mitteilen. Egal was Du nebenberuflich vor hast. 

Und ich denke nicht, dass Deinem AG Dein Vorhaben gefallen wird, denn falls das bis zu den Eltern vordringt, kann das den Ruf des Kindergartens schädigen

Obwohl Escort und Pornodreh erst einmal wenig gemeinsam haben, so gelten sie in den Augen vieler Moralapostel als ähnlich verwerflich. Julia Pink hat wegen ihres "Hobbys" jedenfalls die Kündigung bekommen und zog deswegen vor Gericht:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/jobverlust-wegen-pornodrehs-das-ist-doch-laecherlich-1.2193358

Eigentlich bräuchtest Du also die Genehmigung Deines Arbeitgebers - wenn Du nebenbei irgendeine selbständige Tätigkeit ausübst. Wenn Dein Brötchengeber dann anführt, dass Du nicht gewerbsmäßig die Nächte durch irgendwelche Betten turnen darfst, damit Du tagsüber fit und aufmerksam genug bist um Leben und Gesundheit der Kinder zu schützen, kommst Du dagegen rechtlich kaum an.
Eine automatische Mitteilung an Deinen Arbeitgeber durch das Finanzamt erfolgt allerdings nicht.

Du könntest es natürlich heimlich machen und hoffen es bekommt niemand mit - aber dann wirst Du bei jedem Gast Bammel haben, ob Du ihn morgen beim Kinder abholen wieder siehst...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Escort und Berufe im öffentlichen Bereich schließen sich aus. Wird es bekannt, kann es eine Kündigung nach sich ziehen. Zudem müssen Nebentätigkeiten grundsätzlich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, und der wird es sicher nicht genehmigen.

Finanzamt ist das kleinere Problem. Betriebseröffnungsfragebogen ausfüllen und gut.

Wo also aus welcher Stadt kommst du denn weil es wirklich mehr als 100.000 Frauen heutzutage machen und die Auswahl ist sehr sehr groß