Arbeit verloren, Kindergeld bekommen?

7 Antworten

Kommt drauf an...

Falls du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast und interessierst dich z.B. für eine 2. Ausbildung oder ein Studium o.ä., dann kannst du dich ja als "Ausbildungssuchend" melden und deine Eltern haben dann Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr 😂

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Bei "Arbeitsuchend" gemeldet hat du bzw. deine Eltern leider keinen Kindergeldanspruch mehr, da hier Alters- und Hinzuverdienstgrenzen gelten; Infos findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Arbeitsamt, Kindergeld)

Theoretisch wäre ja Arbeitslosengeld fällig.

Kindergeld kriegen die Eltern nur für Kinder, die sich noch in Ausbildung oder Studium befinden. Da du gearbeitet hast, schließe ich das mal aus.

Also bleibt dir nur der Antrag auf ALG

Wenn du schon mal gearbeitet hast solltest du normal Arbeitslosengeld bekommen wenn du nicht selber gekündigt hast.

TobiK97350 
Fragesteller
 24.01.2020, 13:38

Muss man dafür nicht so und so lange davor gearbeitet haben ?

DerHans  24.01.2020, 13:41
@TobiK97350

AlG 2 Anspruch hast du. Natürlich musst du dafür dann auch dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

siola55  25.01.2020, 10:30
@TobiK97350

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeits­losigkeit oder bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung (siehe hierzu auch die Informationen im »Merkblatt 6 – Förderung der be­ruflichen Weiterbildung).

3.1 Anwartschaftszeit

Mit Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung haben Sie bereits eine wichtige Anspruchsvoraussetzung erfüllt. Arbeitslosengeld können Sie aber nur erhalten, wenn Sie – neben den in Abschnitt 2 genannten Anspruchs­voraussetzungen – auch die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerech­net wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis, in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem sonstigen Versicherungspflichtverhältnis (kann z.B. bei Bezug von Krankengeld oder Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen), gestanden haben.

Wenn du deine Beschäftigung unverschuldet verloren hast und innerhalb von 30 Monaten ab deiner Arbeitslosigkeit min.12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, also in dieser Zeit auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ( werden auch bei Krankengeld abgeführt ) eingezahlt hast, dann besteht Anspruch auf ALG - 1, vorausgesetzt du stehst dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung.

Ansonsten bliebe nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.

Kindergeld stünde deinen Eltern / dir ggf.bei Arbeitslosigkeit bzw.Arbeit suchend Meldung bei der Agentur für Arbeit zu, aber nur von 18 - 21, also ab der Vollendung des 21 Lebensjahres ( zum 21 Geburtstag ) ist das dann nicht mehr möglich.

Dann müsstest du z.B. als Ausbildung suchend gemeldet sein und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung sein, auch wenn es z.B. schon die zweite wäre.