Alg 1 Leistungen vorläufig eingestellt?

5 Antworten

.... bist Du sicher, ALG 1 von der ARGE?

Viel Glück.

Es wird aber kein Brief sein, fürchte ich. Es wird ein Bescheid sein und somit wird ja die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.

Bei der ARGE/Jobcenter werden Leistungen nach dem SGB II also ALG II zahlbar gemacht.

Die Leistungen wurden sicherlich vorläufig eingestellt, bis Du dort erscheinst und dabei hilfst, den Sachverhalt aufzuklären.

Mache das am besten persönlich im Jobcenter noch einmal.

Du musst bedenken, dass der 28.07.2017 ein Freitag war. Dann muss Deine Erklärung ins System eingepflegt werden. Danach wird sicherlich der Vorgesetzte Deines Gesprächspartners Deine Einlassung prüfen.

Bis das Geld zur Zahlung angewiesen wird, wird es noch dauern.

"Wie lange dauert es denn, bis die ARGE den Sachverhalt klärt und das Geld endlich überweist? "

Woher soll das hier jemand wissen?
Dafür sprichst du deinen Sachbearbeiter an

Hier kann ja keiner darüber urteilen ob es eine Sperre zu recht oder unrecht gab und "wenn" sie aufgehoben wurde weiß hier niemand wie motiviert der Mitarbeiter ist dies auch weiterzuleiten

da stehst Du in der Beweispflicht das du nichts erhalten hast

Ne, das stimmt so nicht. Die Beweispflicht liegt bei der Arge. 

@ranger256

mag schon sein, dann steht aber Aussage gegen Aussage und das Amt hat den längeren Arrm

@marina2903

Solange die ARGE den Brief nicht per Einschreiben verschickt hat, können die nicht beweisen das der Brief wirklich angekommen ist. Bedeutet die müssen die Sperre aufheben. 

@ranger256

Aber wenn der "Gesperrte" schon mal auffällig war in der Vergangenheit, kann die Aufhebung der Sperre auch etwas dauern.

... wo steht das und seit wann ist das so?

Was macht mann aber wenn mann kein ausweis oder reisepass hat