Vorladung als Beschuldigter wegen Sonstige weitere Betrugsarten - Schwarzfahren

10 Antworten

Ach so, Du dachtest wohl, man zahle jedes Mal einen betrag an die ÖPNV und gut ist?

Weit gefehlt!

Die Rechnungen des öffentlichen Verkehrsverbundes sind ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt", das kostet die Schwarzfahrt zivilrechtlich.

Aber, Schwarzfahren ist zudem auch noch eine Leistungserschleichung, strafbar laut Strafgesetzbuch nach § 265a StGb.

Das hat gar nichts mit der Forderung der öffentlichen Verkehrsbetriebe zu tun.

Viele ÖPNV handhaben das so, dass jemand ein oder zwei, vielleicht gar dreimal Schwarzfahren kann, ohne dass diese eine Anzeige erstatten.

Aber ab der ersten Strafanzeige werden die jedes Mal dann eine weitere Strafanzeige vorlegen.

Das bedeutet, ab jetzt wird jedes Mal eine Strafanzeige zusätzlich erfolgen, ab jetzt sammelt Dein Sohnemannn Einträge im polizeilichen System. Jedes Mal, wenn er von nun an erwischt wird, wirds schlimmer.

Die Staatsanwaltschaft wird das erste Mal eventuell etwas Milde walten lassen, beim 2. oder 3. Mal winken dann Sozialstunden, danach Bewährungsstrafen, danach gar Jugendarrest.

Rein vom Datensystem her beginnen auf diese Weise "kriminelle Karrieren".

Also bring Deinem Sohnemann bei, von jetzt ab schlägts jedes Mal kräftig ein. Er sollte lieber ohne Fahrkarte aus Bussen und Bahnen draußen bleiben.

Die 40.--€ sind ein erhöhtes Beförderungsentgelt und werden von den Verkehrsunternehmen zivilrechtlich erhoben. Schwarzfahren ist aber auch eine Straftat. Das nennt man Erschleichung von Leistungen und dieses wird von der Polizei Staatsanwalt und den Gerichten strafrechtlich verfolgt. Daher hat er von der Polizei eine Beschuldigtenvorladung bekommen und wird in ein paar Wochen entweder vor den Richter müssen oder einen Strafbefehl bekommen. Er kann sich je nach Alter und Richter auf Sozialstunden, aber auch auf eine Geldstrafe oder sogar ein Jahr Knast gefasst machen.

Das erhöhte Fahrgeld wird als Verwarnung und Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Tatbestand selber ist ein Betrugstatbestand, da sich der Schwarzfahrer Leistungen erschlichen hat. Dementsprechend wird er dafür herangezogen.

Schwarzfahren ist Leistungserschleichung und strafbar. Rein theoretisch können die dich schon nach dem ersten Mal anzeigen, was aber selten passiert.

Mit der Zahlung der 47€ hast du zwar die zivilrechtlichen Dinge zwischen dir und dem Verkehrsverbund geregelt - aber trotzdem bleibt nach einer Anzeige der strafrechtliche Aspekt. Wenn die Staatsanwaltschaft hier ein öffentliches Interesse sieht, dann wird die Sache weiter verfolgt. Da ist es egal ob die zivilrechtliche Sache zwischen dir und den Verkehrsbetrieben schon geregelt ist. Der strafrechtliche Aspekt ist ein vollkommen anderes Paar Stiefel.

" trafverfolgung Das vom „Schwarzfahren“ betroffene Beförderungsunternehmen kann – muss aber nicht - gegen den „Schwarzfahrer“ Strafantrag wegen Beförderungserschleichung stellen (§§ 265a Abs. 3 StGB i.V.m. § 248a StGB). Dazu müssen die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben oder das Verfahren (wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder Geringfügigkeit) eingestellt wird. Die Strafverfolgungsbehörden werden Strafanzeigen in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern zur Anklage bringen. "

( http://de.wikipedia.org/wiki/Beförderungserschleichung )