Anzeigen wegen Verleumdung oder Rufmord?

5 Antworten

Ja, das kannst du.

Verleumdung im Sinne des deutschen Strafrechts bedeutet, dass jemand
anderes eine Tatsache über einen anderen behauptet, die denjenigen
herabwürdigt. Dieser jemand andere muss auch wissen / gewusst haben, dass das Geäußerte nicht wahr ist. Nur eine Meinungsäußerung ist für eine Anzeige wegen Verleumdung nicht ausreichend. Außerdem muss festgestellt werden können, ob das von dem anderen Behauptete stimmt, also die Wahrheit ist, oder eben nicht stimmt, also nicht der Wahrheit entspricht. Wenn die Behörden die Ansicht teilen, dass es sich um eine Verleumdung handelt, werden sie weitere Schritte einleiten.

Diesen Text habe dazu gefunden:

"[...] Zeitgleich zum Strafverfahren haben zivilrechtlich einen Anspruch auf
Unterlassung derartiger unwahrer Tatsachen für die Zukunft. Zweck dessen
ist einfach, dass Sie sicherstellen wollen, dass derartige Inhalte,
schriftlich oder mündlich, nicht wieder geäußert werden.
Diesen Unterlassungsanspruch machen Sie schriftlich durch ein formloses
Schreiben gegenüber [...] geltend. Drohen Sie darin abschließend
gerichtliche Schritte an, falls derartige Äußerungen erneut von Ihr
folgen werden.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können sie damit auch einen Rechtsanwalt beauftragen.
Sollte [...]  nach Ihrem Aufforderungsschreiben doch wieder beleidigende oder
verleumderische Äußerungen vornehmen, haben Sie nur noch die
Möglichkeit Ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen."

Quelle:http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101468-strafanzeige-wegen-beleidigung-und-verleumdung

Und lies auch mal hier:

www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/beleidigung-verleumdung.php

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:58

mit dem nicht wahr ist es so eine Sache...vielleicht ist etwas wahres ja dran. Beweisen kann die Person es aber nicht, wenn ich bis dahin alles fertig  mache..  Nach Außen kann ich ja andere Dinge behaupten. Steht dann nicht Aussage gegen Aussage?

HobbyPianistin  12.02.2016, 18:03
@maximusii1

Mann, mann, mann ! Wie wärs wenn du, wenn du schon zugibst, dass der Melder "vielleicht" Recht hat, deine Energie lieber darauf verwendest deinen Haushalt zu Gunsten deiner Kinder in den Griff zu kriegen, statt dich mit Anzeigen zu beschäftigen ?!!

Ganz im ernst, tut mir leid wenn ich dir deine Illusion rauben muss, aber keine Polizei wird sich die Mühe machen, wegen einer solchen Lapalie zu dir nach Hause zu kommen und deinen Haushalt zu überprüfen *lach*! Die haben echt wichtigeres zu tun!

Zudem musst du dir generell darüber bewusst sein, dass das zwei verschiedene "Verfahren" werden würden: Deine Anzeige gegen den Melder hat überhaupt keinen EInfluss auf die Arbeit des Jugendamtes. Für Letzteres zählt nur der Eindruck den sie beim Hausbesuch erhalten - auf dieser Basis müssen sie dann die Entscheidung treffen ob dein Kind gefährdet ist oder nicht. Ob du eine Strafanzeige gestellt hast gegen den Melder spielt da nicht die geringste Rolle.

Da ist das deutsche Gesetz sehr streng, wenn du die Person anzeigst und sich hinterher herausstellt das sie unschuldig war, kannst du dich selber wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Ich würde dir also davon abraten, die Person anzuzeigen, erst solltest du mit einem Rechtsanwalt sprechen, wenn dieser kein Problem sieht, kannst du immer noch eine Anzeige machen. 

ohne Zeugen wird das sicherlich schlecht und hier brauchst du einen Verbündeten,der das bestätigen kann.

Und ja....wegen Rufmord kann man einen Menschen anzeigen und ist auch strafbar

http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:25

Es gibt ja einen anonymen Brief. Kann man den zurückverfolgen?

oxygenium  11.02.2016, 15:27
@maximusii1

wie einen anonymen Brief? Der einer Beleidigung oder direkt vom Amt?

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:28
@oxygenium

Einen anonymen Brief an das Amt. Deswegen stehen die bei mir jetzt

oxygenium  11.02.2016, 15:34
@maximusii1

In so einen Brief hat aber ein Rechtsanwalt Einsicht und an den solltest du dich wenden.

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:37
@oxygenium

Den Brief kenne ich bereits. Aber wie gesagt kein Name! Die Person habe ich angesprochen, die sagt sie war es nicht. Sicher ist es etwas dreckig bei mir.. ganz unwahr ist das daran nicht. Aber nach außen gegenüber dem Amt muss es ja nicht so aussehen.. bis dahin ist es aufgeräumt.. und meine Kinder stehen wenn zu mir..

oxygenium  11.02.2016, 15:40
@maximusii1

versuche doch einfach locker zu bleiben und es gibt leider so blöde Menschen die anderen gerne anschwärzten und eins reinwürgen wollen.

.Je gelassener du bleibst,desto schneller verzeiht sich das Amt auch wieder.

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:47
@oxygenium

Es geht mir ums Prinzip... das ist es einfach... Wenn etwas wahrheit in dem gesagten stecken sollte.. wie sieht es dann aus mit dem Rufmord? Ich kann ja behaupten, es ist gelogen alles..

HobbyPianistin  12.02.2016, 18:19
@maximusii1

Wenn es nur "etwas" dreckig ist bei dir, brauchst du dir ohnehin gar keine Sorgen vor dem Jugendamt zu machen. Wenn du dich ansonsten in allen anderen Dingen gut um dein Kind kümmerst, kann das Jugendamt dir nix. Damit ein Haushalt ALLEIN als kindeswohlgefährdend gewertet werden kann und im schlimmsten Falle zu einer Inobhutnahme führt - muss schon ein echt, richtig krass, extrem verwahrloster Haushalt vorliegen - das bedeutet ein wahrer Messie-Haushalt, in dem man kaum mehr auf dem Boden laufen kann, sondern nur noch über Berge steigt! Ansonsten gibt es einige HAushalte die "für den Volksmund" schlimm aussehen, aber die (wenn sonst alles ok ist und es im Haushalt dadurch keine direkt festlegbaren Gefahren für das Kind gibt) keine Rausnahme rechtfertigen - da würde das Jugendamt vor Gericht "hinten runter fallen".

Aber wenn das Jugendamt dich zu weiteren Terminen eingeladen hat, sieht es wohl noch keine Kindeswohlgefährdung, aber eine Überforderung deinerseits, was immer irgendwann zu Ersterem führen kann. Und um das zu verhindern, wird dir wahrscheinlich Hilfe angeboten - nimm sie an, zeige dich kooperativ.

welchen erfolg erhoffst du dir davon?  wenn das amt doch festgestellt hat das alöles in ordnung ist, hast du doch kein problem.

maximusii1 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:24

Das diese Person ihre Strafe bekommt. Ich habe dadurch jetzt viel Ärger und Termine mit dem Amt. Ich weiß zwar wer es ist, aber dort ist alles anonym..

HobbyPianistin  12.02.2016, 18:10
@maximusii1

Ah... *lach* wenn das Jugendamt nach einer ersten Überprüfung noch weitere Termine macht bzw. weitere Beratung für notwendig hält, dann hat das seinen Grund... Die Jugendämter sind so überfordert, dass sie das nur machen, wenn eine Familie wirklich Unterstützung braucht.

Wie gesagt: Energie umlenken, Einstellung ändern, Hilfe annehmen!

Die wichtigere Frage ist, wie willst du es ändern, dass deine Wohnung nicht dreckig ist. Es ist gut, dass da Leute nicht einfach die Augen zumachen, respekt.