Vorladung bei der Polizei gehe ich ins Gefängnis

8 Antworten

Hallo Helin1245,

das Gesetz sagt zu dem Tatvorwurf folgendes:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Allerdings ist es absolut unwahrscheinlich, dass Du dafür in das Gefängnis musst. Selbst wenn eine Verurteilung erfolgt, wird es allenfalls nur eine Geldstrafe geben. Ich würde mal tippen, dass hier 20 - 60 Tagesätze maximal möglich währe.

Ein Tagessatz entspricht 1/30 Deines Einkommens. Verdienst Du also wenig, fällt auch die Geldstrafe niedrig aus.

Mit 18 kannst Du aber auch Glück haben, dass bei Dir noch Jugendrecht ( möglich bis 21 Jahre) angewendet wird. In dem Fall währe nur eine erzieherische Maßnahme in Form von Sozialstunden zum Beispiel in einem Altenheim möglich, aber keine Geld.- oder Freiheitsstrafe.

Also das währe das was schlimmstenfalls auf Dich zukommen würde.


Aber Im Moment sehe ich den Straftatbestand des § 263 StGB noch gar nicht als erfüllt an.

Einen Betrug kann man nur begehen, wenn man auch in der ABSICHT gehandelt hat Jemanden zu betrügen.

Wenn Du nur vergessen hast die Ware zu versenden, liegt keine Straftat vor.

Der Vorladung der Polizei brauchst Du zwar keine Folge zu leisten, aber es würde wenig Sinn machen da nicht hin zu gehen. Du kannst natürlich auch einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen, dann formuliert der Deine Aussage. Aber ein Rechtsanwalt kostet natürlich Geld.

Jedenfalls, musst Du bei der Polizei klar stellen, dass Du dem Käufer die Ware nicht absichtlich vorenthalten hast. sondern um bei Deinen Worten zu bleiben:

ich war immer zu faul um das Paket Abzuschicken und dann hab ich es vergessen

Die Polizei wird dann Deine Aussage zu Protokoll nehmen und die komplette Ermittlungsakte mit allen Aussagen (sprich Deine Aussage, die Aussage des Käufers) mit allen beweisen (Ausdruck der Mails/Ebay-Anzeigen an die Staatsanwaltschaft schicken.

Wenn Dir die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Du wirklich nicht die Absicht hattest dem Käufer die Ware vorzuenthalten, wird sie das Strafverfahren gegen Dich einstellen.

Glaubt sie Dir nicht, wird

  • das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt oder

  • ein Strafbefehl gegen Dich erlassen mit Strafmaß oder

  • eine Gerichtsverhandlung angesetzt, bei dem Du dem Richter dann in der Hauptverhandlung noch einmal rede und Antwort stehen musst.

Aber wie gesagt, ins Gefängnis wird Dich der Richter dafür nicht schicken. Wenn es keine Einstellung des Verfahrens/Freispruch gibt, wirst Du meiner Meinung nach nur paar Sozialstunden bekommen oder allenfalls eine Geldstrafe, die sich nach Deinem Einkommen richtet.

Auf jeden Fall würde es sich gut machen, wenn Du dem Käufer zwischenzeitlich mal die Ware mit einem kleinen Entschuldigungsschreiben zukommen lässt.

Schöne Grüße
TheGrow

Vorschlag: Du gehst du dem Mädchen und sagst bringst ihr die Schuhe und sagst wenn sie ihre Anzeige zurück zieht gibst du ihr 50% also so um die 30 Euro wieder. Versuch das mal! Ansonsten wirst du ne Busse zahlen müssen.

Kann sie denn die Anzeige zurück ziehen ? Geht das ?

Klar, hier besteht wohl kaum öffentliches Interesse, sodass das Mädel (oder allenfalls die Eltern) die Anzeige jederzeit zurück ziehen kann! Ist sie volljährig?

Klar kann sie ;) Wenn sie net volljährig ist jedoch nur die Eltern.

Eine Strafanzeige lässt sich nicht zurückziehen. Das funktioniert nur bei einem Strafantrag. Und Betrug ist kein Antragsdelikt.

Selbst wenn man hier überhaupt den notwendigen Vorsatz für den Betrug annimmt (schon das dürfte sehr zweifelhaft sein...), dann wird daraus ganz sicher keine Gefängnisstrafe folgen. Allenfalls - das wäre bei ungeschicktem Verhalten im Bereich des Möglichen - ein Strafbefehl des Staatsanwalts in Höhe von einigen Hundert Euro.

Oft wird in solchen Fällen angeraten, nicht zu dem Termin zu gehen und stattdessen einen Anwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen und anschließend den Anwalt alles machen zu lassen. Das ist natürlich die "Nummer Todsicher", kostet allerdings jede Menge Geld. Und in diesem Fall bei dem geringen Sachwert kann man sich fragen, ob das sein muss.

Gar nicht hingehen bzw. sich zur Sache gar nicht zu äußern wäre taktisch auch schlecht, denn der eifrige Staatsanwalt könnte dann ohne weiteres den Strafbefehl erlassen, und das kann man eigentlich m.A.n. vermeiden.

Die dritte Möglichkeit wäre also: hingehen, die Angaben zur Person zu machen und vorzutragen, das Paket sei durch Nachlässigkeit nicht abgesendet worden, aber ein Vorsatz habe auf keinen Fall bestanden. Und zeige den Einlieferungsbeleg für das Paket vor, das Du jetzt natürlich auf jeden Fall abschicken solltest. Nur das sagen und nichts anderes.

Es kann gut sein, dass der Staatsanwalt daraufhin das Verfahren einstellt. Wenn er doch mit Strafbefehl kommt, kann man das dann immer noch vom Anwalt prüfen lassen.

Erst Mist bauen und dann herumjammern. Schon mal was von Verantwortung gehört, wenn Du bei so etwas schon schluderst, was wird es sein, wenn Du eine Ausbildung machst. Gefängnis wahrscheinlich nicht, wäre aber als Abschreckung sinnvoll. Wahrscheinlich bekommst Du einige Sozialstunden aufgebrummt.

Jemanden betrügen ist eine Sache, aber jeder kann mal was vergessen und mal was vergessen ist kein Betrug.

Hier hagelt es immer gleich Vorwürfe, als wenn einem selber noch nie ein blöder Fehler unterlaufen wäre.

Ich sehe hier jedenfalls den Straftatbestand des Betruges aus der Sachverhaltsschilderung gar nicht als erfüllt an.

Was kann mir passieren bitte hilft mir

Dir kann passieren dass das ein sehr teures Paar Schuhe wird: Zu dem Kaufpreis, den Du der Geschädigten erstatten musst werden nämlich noch Deine Kosten für einen Strafverteidiger sowie die Gerichtskosten und vermutlich eine Geldstrafe auf Dich zukommen. Ins Gefängnis wirst Du wohl nicht kommen, dafür muss man schon mehr anstellen, aber Sozialstunden wirst Du wohl ableisten müssen. Wenn das Urteil unter 90 Tagessätzen bleibt erscheint die Tat nicht einmal im privaten Führungszeugnis.