anzeige wegen verleumdung, weil brief geschrieben

9 Antworten

Zu einer Verleumdung gehört die Verbreitung dieser absichtlich falschen Behauptung.

Wenn du also nur dem anderen so einen Brief geschrieben hast und keinen anderen "falschen" Dinge über den Briefempfänger erzählt/behauptet hast, hast du keine Probleme nach §187 StGB.

Wenn du aber "falsche" Behauptungen "in die Welt setzt", musst du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fachmann für Harmonie?

DiplIngo  18.03.2010, 10:46

Wobei ein Brief keine "Verbreitung" ist. Siehe auch Posting von Thoriden.

Thoriden  18.03.2010, 11:31
@DiplIngo

Nur um das mal klarzustellen:

"behaupten" oder "verbreiten

Die Tatmodalitäten sind also alternativ, so dass schon eins der beiden reichen würde. Die Unterscheidung ist in diesem Fall egal, da die in Frage stehende Äußerung jedenfalls nur dem "zu verleumdenden" gegenüber getätigt wurde.

MfG Thoriden

altermann58  19.03.2010, 16:13
@Thoriden

Thoriden:

in Beziehung auf einen anderen habe ich so verstanden, dass automatisch ein Dritter einbezogen wird.

Auf eine Aktion folgt immer eine Reaktion. Die beste Empfehlung wäre, wenn Du ein Friedesangebot hinterherschickst und Dich entschuldigst. Wie auch immer, reicht Euch die Hand.Und rede nie wieder über andere Leute !

1hoss43  18.03.2010, 10:10

Wer redet hier über andere Leute??

Nur der Fragesteller und der Biefempfänger sind hier involviert!

Nicht wer lesen kann ist im Vorteil, sondern wer das gelesene auch versteht!!

DiplIngo  18.03.2010, 10:47
@1hoss43

Also quasi nicht rtfm, sondern rtfq! (q=question) ^^

wenn du schwarz auf weiß,falsche Dinge in Umlauf gebracht hast ...und wenn sie wahr sind,dann sind sie zu beweisen.jedoch ist ein Privatbrief eine Sache zwischen zwei Leuten,somit PRIVAT und die Gerichte hätten viel zu tun dem Schriftverkehr einiger aufgeschreckter Hühner nachzugehen!

wende dich an einen Rechtsanwalt... ich hoffe du hast eine Kopie vom eigenen geschriebenen Brief...

Hallo,

habe grad kurz im Fischer nachgesehen um meine Erinnerung zu verifizieren:

Die Verleumdung muss einen Dritten verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen geeignet sein. Geschädigter und Empfänger der Mitteilung dürfen nicht identisch sein.

MfG Thoriden