Üble Nachrede/Verleumdung - Anzeige sinnvoll?

4 Antworten

Das ist genau das, was passiert, wenn man zuviel im Internet von sich preisgibt...nun ja, eine Anzeige bringt dich nicht weiter...wie kannst du beweisen, dass ein ehemaliger Freund den Brief geschrieben hat --> vermutlich gar nicht, die bloße Annahme, ja selbst die Wahrscheinlichkeit wird keine Strafe nach sich ziehen, mal ab davon wird das Verfahren vermutlich noch nicht einmal aufgenommen.

Sowas regelt sich meist vis a vis mit der Einrichtung (also nach Ostern) --> nimms locker, warte das Gespräch ab und lass das mit dem Bloggen...

Ergo: eine Anzeige ist gar nix, kein Schuss vor den Bug o.ä. --> nicht hilfreich, lediglich unnötig - und das nur, weil du's schlichtweg nicht beweisen kannst

naja eine Anzeige kann hilfreich sein, weil die Betroffenen vernommen werden, also entweder sich nicht äußern, oder zur Polizei gehen, oder einen Anwalt beauftragen müssen. Kann ein "Schuss vor den Bug" sein.

Eine Anzeige wegen "Übler Nachrede" wird von der Polizei aufgenommen und dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort wird entschieden, ob eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt. In deinem Fall vermutlich nicht. Dann wird das Verfahren eingestellt und der Anzeigende/Kläge auf den Privatweg verwiesen. Das wird dann teuer für dich, weil du über einen Anwalt die Privatklage einreichen und belegen musst.

Viel Geld ... viel Papierkram ... viel Zeit ... viel Nerven ... und am Ende vielleicht eine minimale Geldstrafe (60 Tagessätze) für den Verleumder.

ich würde erstmal abwarten, was die aussprache nach oster abläuft, vielleicht könnt ihr irgendwie euch einigen. muß man jetzt abwägen, wie betroffen du warst. aber natürlich kannst du dies auch zur anzeige bringen.