Anzeige wegen schreckschusswaffe umgeladen ohne Patronen om fahrzeug?

4 Antworten

Du erzählst den Büttel´s auch, daß Du 5 min vor der Kontrolle über eine rote Ampel gefahren bist...???

Das Resultat aus diesem "Geständnis" wird eine Strafanzeige sein wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Da bekommst Du ein nettes Briefchen von der Staatsanwaltschaft.

Die Wumme is futsch und landet irgendwo in einer Asservatenkammer. Du bekommst ein Verfahren und mit etwas Glück nur eine Geldstrafe.....

Alles in Allem hättest zu diesem Preis einfach besser die Klappe gehalten....

Lukas22998 
Fragesteller
 13.07.2017, 21:04

Die Waffe is mir Scheis egal ja und wenn sie sie gefunden hätten hätte ich was verheimlicht die haben vorher gefragt da bin ich lieber ehrlich 

ES1956  13.07.2017, 21:06

wegen unerlaubtem Waffenbesitz.

Quatsch.

EddiR  13.07.2017, 21:16
@ES1956

§ 52, Abs. 3, Nr. 2a WaffG

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
2.
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1
a)  eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder....
b) Munition erwirbt oder besitzt,

Was dann wenn nicht unerlaubter Waffenbesitz...???
ES1956  13.07.2017, 21:25
@EddiR

Der Besitz von SSW ist ab 18 Jahren frei.

migebuff  13.07.2017, 21:57
@EddiR

Erkläre das doch bitte mal nachvollziehbar für alle und nimm dabei Bezug auf die von dir genannte Rechtsgrundlage.

ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1

a) eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder...


Aus dem §2 Abs 2 WaffG lese ich lediglich heraus, dass der Umgang mit Waffen und Munition, die in Anlage 2 Abschnitt 2 genannt sind, erlaubnispflichtig ist.

In Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 steht, dass eine Erlaubnis erforderlich ist, ***___außer___*** die Waffe oder Munition ist nach Unterabschnitt 2 erlaubnisfrei.

Im Unterabschnitt 2 sind nun wiederum Schreckschusswaffen ausdrücklich aufgezählt.


Ich bin jetzt kein Experte für Waffenrecht, aber das ist doch recht eindeutig.

Minijobopa  14.07.2017, 17:44
@ES1956

Der Besitz ist frei aber sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehr mitgeführt werden.

§ 52, Abs. 3, Nr. 2a WaffG einschlägig 
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. 

Nach Erwachsenenrecht dürfte hier eine Geldstrafe im unteren Bereich fällig werden, insoweit Du noch nicht anderweitig vorbestraft bist.

Vielleicht 30 Tagessätze (vielleicht auch 5 mehr oder weniger). 

Lukas22998 
Fragesteller
 13.07.2017, 21:08

Also sie kennen sich ja gut aus ich hatte vorher eine verwarnung bekommen mit 20 sozialstinden was denken Sie denn ich habe im voraus erwähnt das ich diese Waffe bei mir habe da ich bei einem Kollegen war und vergessen habe sie herauszunehmen der Kollege bestätigte dies bin mir nur unsicher was jetzt passiert 

Bekomme ich sozialstinden also meinen sie das mit tagessätzen

RalfCanaria  13.07.2017, 21:10
@Lukas22998

Die Schreckschusswaffe wird eingezogen (ist sie sicher schon) und wie gesagt, Geldstrafe im unterem Bereich.

Lukas22998 
Fragesteller
 13.07.2017, 21:26
@RalfCanaria

Ok danke Ihnen mir ist gerade ein Stein vom Herz gefallen dachte das ich eine Freiheitsstrafe bekomme da es ja illegaler waffembesitz ist 

RalfCanaria  13.07.2017, 21:28
@Lukas22998

Nein, das ganz sicher nicht! 

Ja nichts..

Du hast sie im Vorfeld informiert.., dies wurde sicher vor Ort überprüft, danach konntest du deine Fahrt fortsetzen, right??..

..demzufolge ist alles ok.
Weswegen hast du Sorge??

RalfCanaria  13.07.2017, 20:42

Die Sorge vielleicht das er keinen KWS hat und trotzdem eine Waffe mit sich fuehrt??

Lukas22998 
Fragesteller
 13.07.2017, 20:45

Nein die Waffe würde eingesackt und die meinten es kommt ein Strafverfahren auf mich zu hab bis jetzt aber noch keine Verurteilung aber 20 sozialstinden hinter mir und schonmal danke im voraus für die schnellen Antworten 

Lestigter  13.07.2017, 22:12

Weil das Handschuhfach nicht abgesperrt war - dieser kleine Unterschied ist das, was ein "führen" (zugriffsbereit) von einem "transportieren" (nicht zugriffsbereit) unterschiedet.

Und eben eine Strafe einbringt (und den Verlust es Gegenstandes..)