Anzeige wegen schreckschusswaffe umgeladen ohne Patronen om fahrzeug?
Guten Tag Wurde heute von der Polizei kontrolliert und habe ihnen gesagt das ich eine schreckschusswaffe ohne kws in meinem Handschuhfach habe da ich bei einem Kumpel war und sie vergessen habe sie herauszunehmen Was kann mir passieren habe kooperativ ind nett mit den Beamten zusammenarbeitet ?
4 Antworten
Du erzählst den Büttel´s auch, daß Du 5 min vor der Kontrolle über eine rote Ampel gefahren bist...???
Das Resultat aus diesem "Geständnis" wird eine Strafanzeige sein wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Da bekommst Du ein nettes Briefchen von der Staatsanwaltschaft.
Die Wumme is futsch und landet irgendwo in einer Asservatenkammer. Du bekommst ein Verfahren und mit etwas Glück nur eine Geldstrafe.....
Alles in Allem hättest zu diesem Preis einfach besser die Klappe gehalten....
Die Waffe is mir Scheis egal ja und wenn sie sie gefunden hätten hätte ich was verheimlicht die haben vorher gefragt da bin ich lieber ehrlich
§ 52, Abs. 3, Nr. 2a WaffG
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer- 1.
- entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
- 2.
-
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1
- a) eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder....
- b) Munition erwirbt oder besitzt,
Was dann wenn nicht unerlaubter Waffenbesitz...???
Der Besitz von SSW ist ab 18 Jahren frei.
Erkläre das doch bitte mal nachvollziehbar für alle und nimm dabei Bezug auf die von dir genannte Rechtsgrundlage.
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1
a) eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder...
Aus dem §2 Abs 2 WaffG lese ich lediglich heraus, dass der Umgang mit Waffen und Munition, die in Anlage 2 Abschnitt 2 genannt sind, erlaubnispflichtig ist.
In Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 steht, dass eine Erlaubnis erforderlich ist, ***___außer___*** die Waffe oder Munition ist nach Unterabschnitt 2 erlaubnisfrei.
Im Unterabschnitt 2 sind nun wiederum Schreckschusswaffen ausdrücklich aufgezählt.
Ich bin jetzt kein Experte für Waffenrecht, aber das ist doch recht eindeutig.
Der Besitz ist frei aber sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehr mitgeführt werden.
An sich darfst du die Schreckschusswaffe auch ohne KWS transportieren, aber da müssen ein paar Sachen beachtet werden.
Siehe Link
https://www.co2air.de/thema/63985-merkblatt-ssw-transport-auch-ohne-kws-erlaubt/
§ 52, Abs. 3, Nr. 2a WaffG einschlägig
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Nach Erwachsenenrecht dürfte hier eine Geldstrafe im unteren Bereich fällig werden, insoweit Du noch nicht anderweitig vorbestraft bist.
Vielleicht 30 Tagessätze (vielleicht auch 5 mehr oder weniger).
Also sie kennen sich ja gut aus ich hatte vorher eine verwarnung bekommen mit 20 sozialstinden was denken Sie denn ich habe im voraus erwähnt das ich diese Waffe bei mir habe da ich bei einem Kollegen war und vergessen habe sie herauszunehmen der Kollege bestätigte dies bin mir nur unsicher was jetzt passiert
Bekomme ich sozialstinden also meinen sie das mit tagessätzen
Die Schreckschusswaffe wird eingezogen (ist sie sicher schon) und wie gesagt, Geldstrafe im unterem Bereich.
Ok danke Ihnen mir ist gerade ein Stein vom Herz gefallen dachte das ich eine Freiheitsstrafe bekomme da es ja illegaler waffembesitz ist
Nein, das ganz sicher nicht!
Ja nichts..
Du hast sie im Vorfeld informiert.., dies wurde sicher vor Ort überprüft, danach konntest du deine Fahrt fortsetzen, right??..
..demzufolge ist alles ok.
Weswegen hast du Sorge??
Die Sorge vielleicht das er keinen KWS hat und trotzdem eine Waffe mit sich fuehrt??
Nein die Waffe würde eingesackt und die meinten es kommt ein Strafverfahren auf mich zu hab bis jetzt aber noch keine Verurteilung aber 20 sozialstinden hinter mir und schonmal danke im voraus für die schnellen Antworten
Weil das Handschuhfach nicht abgesperrt war - dieser kleine Unterschied ist das, was ein "führen" (zugriffsbereit) von einem "transportieren" (nicht zugriffsbereit) unterschiedet.
Und eben eine Strafe einbringt (und den Verlust es Gegenstandes..)
Quatsch.