Fahrerflucht passiert was?

9 Antworten

Les dir Paragraph 142 StGB durch, da steht drin, was du alles falsch gemacht hast.

Ich verstehe die Leute einfach nicht, wi das Problem liegt, sich dann nicht einfach bei der Polizei zu melden. Wenn man nichts am Fahrzeug sieht, heißt es noch lange nicht, dass kein Schaden entstanden ist. Und wenn der andere Fahrzeugbesitzer bestätigt, dass nichts dran ist, dann ist ok. Aber du bist nicht derjenige, der das zu entscheiden hat.

Wenn dein Vorgehen von irgendwem gesehen wurde und du angezeigt wirst, hast du nichts gewonnen, im Gegenteil. Einfach der Polizei so ein Geschehen melden und man ist auf der sicheren Seite.... aber so... unmöglich von dir

Ohne irgendeine Meldung, wird dich das den Führerschein garantiert kosten. Dahrerflucht kann auch freiheitsstrafe zur Folge haben. Im jeden Fall gibts ne Vorstrafe und GEldstrafe

sebastianla  22.01.2020, 06:10

Es ist ja noch nicht gesagt, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Wenn es keinen Schaden am "gegnerischen" Fahrzeug gegeben hat, ist auch kein Schaden zu melden.

NiciH1991  22.01.2020, 06:23

Und wer beurteilt, dass kein Schaden dran ist? Garantiert nicht der, der dagegen gefahren ist! Also hat er Fahrerflucht begangen.

furbo  22.01.2020, 07:26
@NiciH1991
Also hat er Fahrerflucht begangen.

Nein. Richtig wäre: er hat den Tatbestand des § 142 StGB erfüllt. Aber eine Straftat besteht nicht nur aus der Tatbestandserfüllung, auch Rechtswidrigkeit und Schuld müssen vorliegen. Selbst wenn ein Schaden vorhanden wäre, eine VU-Flucht muss immer vorsätzlich begangen werden d.h. im Bewusstsein des Schadens wird sich entfernt. Erkennt der Flüchtige den Schaden nicht, gibt es kein strafbares Verhalten.

NiciH1991  22.01.2020, 07:59
@furbo

Falsch, nur weil er den Schaden nicht erkennt, heißt es nicht, dass keiner dran ist. Vor allem weil er hier bemerkt hat, dass er gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen ist und er trotzdem weggefahren ist, ist der Tatbestand erfüllt. Kann ja sonst jeder sagen, hab keinen Schaden gesehen, fahre dann mal weg... bestimmt NICHT.

furbo  22.01.2020, 10:48
@NiciH1991

Du hast zwar keine Ahnung von Recht, ist aber ok. Bleib von mir aus bei deiner Meinung.

NiciH1991  22.01.2020, 16:52
@furbo

🤣😅😆 doch das hab ich und ich weiß genau wie die Amtsanwaltschaft und die Polizei diesbezüglich arbeitet. Dein Pech, wenn du da meinst mehr Ahnung zu haben.

NiciH1991  22.01.2020, 17:05
@furbo

Da du ja allwissend bist hier einmal sogar für dich zum Nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-nicht-bemerkt/

Wie in diesem diskutierten Fall hier, wurde der "Unfall" bemerkt und trotzdem hat sich die Person entfernt vom Unfallort. Falls also ein Schaden vom Fahrzeugbesitzer festgestellt wird, wurden die Tatbestände erfüllt.

Dein Verhalten war absolut falsch. Wenn dich jemand beobachtet hat, kriegst du richtig Probleme. Handy am Steuer und deswegen einen Unfall verursacht, dann noch Faherflucht? Da kommt ja so einiges zusammen.

Darf ich fragen, wo du deinen Führerschein gekauft hast? In der Fahrschule warst du ja scheinbar nicht.

Bei dir muss man ja schon hoffen, dass es jemand beobachtet hat. Leute wie du gehören echt nicht ins Auto!

Wie würdest du es finden, wenn jemand auf DEIN Auto fährt und einfach abhaut? Und ob es einen Schaden gab oder nicht kannst du doch garnicht beurteilen.

Nicht jedes Ereignis im Straßenverkehr ist ein Verkehrsunfall. Eun VU i.S d. § 142 StGB erfordert einen Schaden in bestimmter Höhe, mindestens 50 €.

Bei kleineren Bagatellen liegt kein Unfall vor, der eine Flucht oder ein Entfernen strafbar machen würde.

An deiner Stelle würde ich mir deshalb nicht so große Gedanken machen. Selbst wenn es sich herausstellen würde, dass der Schaden höher wäre, du also den TB des 142 erfüllt hättest, wäre dein Verhalten nur als fahrlässig zu beurteilen. Der 142 erfordert aber vorsätzliches Handeln.

Allerdings: lasse zukünftig die Finger vom Handy. Lenkrad und Handy, beides zusammen geht nicht.