Anzeige wegen sachbeschädigung einer Hecke?

1 Antwort

Also hast du nicht deine Hecke geschnitten. Solltest du sowas beruflich machen, hat man dafür eine Berufshaftpflicht.

Welchen Schaden die Hecke nun erlitten hat, muss der Eigentümer bzw. Auftraggeber wohl durch ein Gutachten nachweisen.

Zu kurz = wächst wieder, oder zu kurz= Todesurteil der armen Hecke.

Vielleicht ist der Eigentümer ja auch schon glücklich, wenn du ihm nichts in Rechnung stellst.

Bigfoot1972 
Fragesteller
 08.10.2018, 23:02

Danke für die Antwort. Hat mir aber nicht wirklich geholfen

kabbes69  09.10.2018, 09:56
@Bigfoot1972

aus den 2 Sätzen deiner Frage habe ich ja auch mehr geraten als geantwortet ^.

Wenn du beauftragt warst, kann mE § 303 BGB nicht in Frage kommen, vielleicht bringt dich das dann weiter

https://www.juraforum.de/lexikon/schadensersatz

Ansonsten solltest du deine Frage mit einem Zusammenhang versehen, die bereits vorliegenden Fakten beschreiben, dir über deine Themen mehr Gedanken machen -dann wird auch der Zulauf etwas größer.