Anzeige Sachbeschädigung was passiert nun?

3 Antworten

Sollte ein Schaden entstanden sein - kann es sein, daß du vielleicht die Reparatur übernehmen mußt. Oder wenn es nicht so viel ist - kleinerer Kratzer den man rauspolieren kann o.Ä. hast du wahrscheinlich Glück gehabt und es kommt gar nix mehr nach.

ZuumZuum  06.05.2017, 20:29

Es kann nicht nur sein es ist ganz bestimmt so und wenn auch nur der winzigste Kratzer entstanden ist und eine Reparatur nur einen Hunni kostet.

XHeadshotX  06.05.2017, 22:07
@ZuumZuum

²ZuumZuum: ich habe deswegen die Möglichkeitsform gewählt, da der Fragesteller den Unfallhergang nicht wirklich detailiert geschildert hat. Fragesteller hat auch nicht erwähnt was das für eine Flasche war. Glasflasche etwa stellt sicher mehr an, wie eine Plastikflasche. Wurfhöhe ist auch ein Thema. Schmeiß ich die Flasche zB. aus dem 3. Stock, oder einfach locker aus dem Handgelenk während ich fast neben dem Fahrzeug stehe.

Daher können auch die Folgen unterschiedlich aussehen. Von der Delle mit Lackschaden bis zur eher unbedeutenden Schleifmarke, die mit etwas Politur und/oder Lackstift selber wieder in Ordnung zu bringen ist.

strafrechtlich nichts

zivilrechtlich musst du den schaden immer noch bezahlen

kannst nen haftpflichtschaden draus machen


ZuumZuum  06.05.2017, 20:30

Strafrechtlich § 303 StGB, "Sachbeschädigung" weil vorsätzliches Handeln gegeben. Versehentliches Werfen gibt es nicht. Ich kann einen Gegenstand versehentlich fallen lassen, das ja.

Die Haftpflicht hustet dir was, grobe Fahrlässigkeit mit Hang zum Vorsatz.

Die Frage ist schon mal falsch gestellt, Du hast die Flasche aus Versehen auf das Auto fallen gelassen, aus Versehen etwas werfen, wenn auch ungezielt, kann man nicht. Du hast mit Wissen und Wollen die Flasche geworfen und dann leider das Auto getroffen. Aber das hättest Du vor deinem Handeln bedenken und ein solches Ergebnis mit einkalkulieren müssen. Du kannst froh sein das Du keine Person getroffen hast.

Jetzt heißt es wie ein Mann hinter der Tat zu stehen und dem Richter das reuemütig zu erklären. Dann kannst Du hoffen das Du mit einer milden Strafe davon kommst. Leider ist der § 303 StGB nur bedingt ein Antragsdelikt und der Besitzer hat nur indirekt Einfluß auf Rückzug der Anzeige. Wenn die Ermittlungsbehörde meint es bestehe kein öffentliches Interesse kann die Sache eingestellt werden.

Was dir aber in keinem Fall erspart bleiben wird ist Schadenersatz zu leisten.

Und für das nächste Mal...erst denken, dann handeln.