Anzeige wegen Missachtung des Rechtsfahrgebotes?
Hallo zusammen,
hatte heute mal wieder eine unspektakuläre, rechtlich aber sicherlich falsche Situation.
Auf der Autobahn bin ich eben zum Überholen nach links ausgeschert. Dabei bin ich eine Weile links geblieben bei Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h, also nicht unbedingt langsam, um Autos, die rechts im Abstand von ca. 300 Metern gefahren sind, zu überholen.
Anbei die Anmerkung: bin mir meines Fehlers bewusst, hätte in den Lücken rechts fahren müssen. Habe aber nicht bewusst so gehandelt, dass ich andere hinter mir ausbremsen wollte.
Einem Autofahrer wurde dies dann zu blöd, und überholte mich rechts. Kurz zuvor habe ich mich übrigens entschlossen, nach dem nächsten Auto wieder rechts zu fahren...
Kann derjenige mich wegen Nötigung oder ähnliches anzeigen und meint ihr da wird was kommen?
Danke schon mal!
7 Antworten
Quatsch, da kommt keine Anzeige. Passt du nächstes mal besser auf und lernst dazu. Dann ist schon allen geholfen.
Eher muß der Typ, welcher dich rechts überholt hat, mit einer Anzeige rechnen. Das ist auf der Autobahn verboten. Und auch brandgefährlich.
Wenn er Dich rechts überholt hat sicher nicht, da auch dies verboten ist. Aber in finde solche Asi's die nur links fahren auch zum Kotzen. Und nein, ich fahre auch max 180 in Ausnahmefällen. Aber es gibt nunmal Fhzge, die locker 200 und mehr schaffen.
Sorry, Schreibfehler korrigiert @rechts links
Kein Ding, wie gesagt, an sich bin ich deiner Meinung...
Und warum hast Du dem Deine Entscheidung nicht mitgeteilt?
Und da ja nur gepennt wurde, kommen bestimmt die im weißen Kittel und versuchen Dich wieder hinzubekommen. Wäre ja auch fatal, wenn es mal nur deshalb schlimmer ausgeht.
Gute Besserung.
Man kann auch alles wortwörtlich nehmen 😂
Kurze Nachfrage: Wie kann dich wer rechts überholen, wenn dort im Abstand von 300 m Fahrzeuge sind? Ist er in die Lücke eingeschert, hat dich rechts überholt und ist dann wieder auf die linke Spur gewechselt? Wenn ja war das ganz schön riskant bei Geschwindigkeit von über 150 kmh von dem Menschen.
Ne...das war ne deutlich größere Lücke...kurz zuvor hatte ich entschieden, in die zu fahren und rechts weiterfahren - konnte ich aber erst machen, nachdem ich eindeutig rechts überholt wurde von ihm...ja, er ist danach wieder nach links.
Beides strafrechtlich uninteressant
Wenn dann ist es so und so nur ne Ordnungswidrigkeit und keine Strafsache.
Das stimmt
Er hat mich eben rechts überholt. Und ich bin übrigens meiner Meinung. Aber hab da bisschen gepennt einfach, das geb ich zu. Dürfte aber bestimmt jedem mal passieren...