Anzeige wegen Missachtung des Rechtsfahrgebotes?

7 Antworten

Quatsch, da kommt keine Anzeige. Passt du nächstes mal besser auf und lernst dazu. Dann ist schon allen geholfen.

Eher muß der Typ, welcher dich rechts überholt hat, mit einer Anzeige rechnen. Das ist auf der Autobahn verboten. Und auch brandgefährlich.

Wenn er Dich rechts überholt hat sicher nicht, da auch dies verboten ist. Aber in finde solche Asi's die nur links fahren auch zum Kotzen. Und nein, ich fahre auch max 180 in Ausnahmefällen. Aber es gibt nunmal Fhzge, die locker 200 und mehr schaffen.

mr0815942 
Fragesteller
 23.08.2020, 19:56

Er hat mich eben rechts überholt. Und ich bin übrigens meiner Meinung. Aber hab da bisschen gepennt einfach, das geb ich zu. Dürfte aber bestimmt jedem mal passieren...

Wiesel1978  23.08.2020, 19:57
@mr0815942

Sorry, Schreibfehler korrigiert @rechts links

mr0815942 
Fragesteller
 23.08.2020, 19:58
@Wiesel1978

Kein Ding, wie gesagt, an sich bin ich deiner Meinung...

Und warum hast Du dem Deine Entscheidung nicht mitgeteilt?

Und da ja nur gepennt wurde, kommen bestimmt die im weißen Kittel und versuchen Dich wieder hinzubekommen. Wäre ja auch fatal, wenn es mal nur deshalb schlimmer ausgeht.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
mr0815942 
Fragesteller
 23.08.2020, 20:52

Man kann auch alles wortwörtlich nehmen 😂

Kurze Nachfrage: Wie kann dich wer rechts überholen, wenn dort im Abstand von 300 m Fahrzeuge sind? Ist er in die Lücke eingeschert, hat dich rechts überholt und ist dann wieder auf die linke Spur gewechselt? Wenn ja war das ganz schön riskant bei Geschwindigkeit von über 150 kmh von dem Menschen.

mr0815942 
Fragesteller
 23.08.2020, 19:59

Ne...das war ne deutlich größere Lücke...kurz zuvor hatte ich entschieden, in die zu fahren und rechts weiterfahren - konnte ich aber erst machen, nachdem ich eindeutig rechts überholt wurde von ihm...ja, er ist danach wieder nach links.

Beides strafrechtlich uninteressant

AlbatrosL  23.08.2020, 20:02

Wenn dann ist es so und so nur ne Ordnungswidrigkeit und keine Strafsache.